Bio-Hybrid: Restrukturierung in Insolvenz

Mobilitäts-Start-up muss Insolvenzantrag stellen und will zugleich Verhandlungen mit potenziellen Investoren fortsetzen. Ziel ist die Restrukturierung. Modell weiter bestellbar.

Schwieriger Start: Das innovative Lastenpedelec Bio-Hybrid muss sich im Insolvenzverfahren nochmal sammeln. | Foto: Bio-Hybrid
Schwieriger Start: Das innovative Lastenpedelec Bio-Hybrid muss sich im Insolvenzverfahren nochmal sammeln. | Foto: Bio-Hybrid
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Die Schaeffler-Ausgründung Bio-Hybrid Gmbh hat beim Insolventgericht Nürnberg einen Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt und den Restrukturierungsexperten Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck und Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb werde im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens nahtlos fortgeführt, versicherte der New-Mobility-Anbieter. Die Geschäftsleitung und der eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter wollen die bereits eingeleitete Restrukturierung fortsetzen und bis Anfang Juli erfolgreich abschließen. Man setzte zudem die Verhandlungen mit potenziellen Investoren fort, um die Entwicklung des Bio-Hybrid abzuschließen und das innovative Cargo-Pedelec auf den Markt zu bringen.

„In den letzten Monaten haben viele nationale wie auch internationale Investoren ihr Interesse am Einstieg signalisiert. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen haben sich finale Gespräche verzögert, wodurch die künftige Finanzierung des Start-ups nicht mehr abgesichert war“, versichert Gerald Vollnhals, Geschäftsführer der Bio-Hybrid GmbH.

Das Interesse am Bio-Hybrid sei nach wie vor groß, bekräftigt der Geschäftsführer. So arbeite man weiterhin mit vollem Einsatz daran und sei zuversichtlich, mit etwas mehr Zeit eine gute Lösung mit einer neuen Struktur der Bio-Hybrid GmbH zu finden. Der vierrädrige und nach automobilen Maßstäben konstruierte Lastenpedelec ist nach wie vor mit einer Anzahlung von 490 Euro bestellbar. Beim Kunden entstehen keine Risiken, da der angezahlte Betrag bei einer nicht zustande kommenden Lieferung zurücküberwiesen wird.