Hätte, hätte, Lieferkette

Ab Januar 2023 tritt das neue in Kraft. Doch die Unternehmen tun sich schwer mit der Umsetzung, so eine aktuelle Umfrage.

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erlegt Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern umfangreiche Dokumentationspflichten auf. Bild: Pixelio/Joelene
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erlegt Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern umfangreiche Dokumentationspflichten auf. Bild: Pixelio/Joelene
Tobias Schweikl
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V. und der Softwarespezialist Oracle haben gemeinsam Unternehmen aller Branchen und verschiedener Größen zu zentralen Aspekten des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) befragt, das zum 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Kraft tritt. Das LkSG verlangt die Einhaltung der Menschenrechte auch bei mittelbaren Zulieferern. Um die Einhaltung zu gewährleisten, erlegt das Gesetz den betroffenen Unternehmen Dokumentationspflichten auf.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Hätte, hätte, Lieferkette
Seite 23 | Rubrik Märkte & Trends