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Hätte, hätte, Lieferkette

Ab Januar 2023 tritt das neue in Kraft. Doch die Unternehmen tun sich schwer mit der Umsetzung, so eine aktuelle Umfrage.

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erlegt Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern umfangreiche Dokumentationspflichten auf. Bild: Pixelio/Joelene
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erlegt Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern umfangreiche Dokumentationspflichten auf. Bild: Pixelio/Joelene
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Tobias Schweikl
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V. und der Softwarespezialist Oracle haben gemeinsam Unternehmen aller Branchen und verschiedener Größen zu zentralen Aspekten des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) befragt, das zum 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Kraft tritt. Das LkSG verlangt die Einhaltung der Menschenrechte auch bei mittelbaren Zulieferern. Um die Einhaltung zu gewährleisten, erlegt das Gesetz den betroffenen Unternehmen Dokumentationspflichten auf.

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Artikel Hätte, hätte, Lieferkette
Seite 23 | Rubrik Märkte & Trends
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