VerpackG: Bundesregierung reagiert auf Müllberge durch Konsum & E-Commerce: Neue Regeln für Verpackungen

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetzin Kraft. Betroffen sind neben Herstellern und E-Commerce-Anbietern auch Logistikdienstleister.

Am 1. Januar 2019 löst das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)) die bisherige Verpackungsverordnung ab. Bild: Pregis
Am 1. Januar 2019 löst das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)) die bisherige Verpackungsverordnung ab. Bild: Pregis
Redaktion (allg.)

Mit dem „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)“ reagiert die Bundesregierung auf die wachsenden Müllberge, die unter anderem durch den gestiegenen Konsum sowie den Boom des E-Commerce zustande kommen. Ihnen soll der Kampf angesagt werden. Dabei gilt das Gesetz für Verpackungsmüll, der innerhalb Deutschlands sowie beim Versand vom Ausland nach Deutschland anfällt. Dieser soll – so das Ziel – so weit wie möglich reduziert werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen die verwendeten Rohstoffe möglichst umfangreich wieder dem Wertkreislauf zugeführt werden.

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Artikel VerpackG: Bundesregierung reagiert auf Müllberge durch Konsum & E-Commerce: Neue Regeln für Verpackungen
Seite 10 bis 11 | Rubrik Märkte & Trends