Das Hosting der Sanktionslistenprüfung

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sowohl Geschäftspartner als auch Mitarbeiter gegen Sanktionslisten zu screenen und benötigen dafür Software. Abhängig von den Bedürfnissen kann deren Hosting on premises, in der Cloud oder hybrid als Mischform sinnvoll sein.

Marie-Helene Wessel ist Geschäftsführerin der Sapper Institut GmbH. Das Familienunternehmen ist über die Entwicklung von datenbank-basierten Internet-Plattformen zu ihrem heutigen Schwerpunkt auf Software für das Sanktionslisten-Screening sowie Embargoprüfungen gegen Länder und Produkte gekommen. Bild: Sapper Institut
Marie-Helene Wessel ist Geschäftsführerin der Sapper Institut GmbH. Das Familienunternehmen ist über die Entwicklung von datenbank-basierten Internet-Plattformen zu ihrem heutigen Schwerpunkt auf Software für das Sanktionslisten-Screening sowie Embargoprüfungen gegen Länder und Produkte gekommen. Bild: Sapper Institut
Tobias Schweikl

Die Sanktionslistenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft Unternehmen egal welcher Größe. Sanktionslisten wurden von den USA als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt und weltweit übernommen. In der EU basiert die gesetzliche Grundlage auf den EU-Verordnungen (2580/2001 – 881/2002), die in nationale Gesetzgebung überführt wurden.

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Artikel Das Hosting der Sanktionslistenprüfung
Seite 40 bis 0 | Rubrik Praxiswissen
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