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Neue EU-Verordnung Nr. 165/2014: Hersteller entwickeln intelligente Fahrtenschreiber für den europäischen Markt: Revolution beim Tachografen

Eine Anfang 2014 in Kraft getretene EU-Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr könnte größere Auswirkungen haben als bislang wahrgenommen.

Symbolbild LOGISTRA (Foto: T. Schweikl)
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Redaktion (allg.)

Bereits am 2. März 2014 ist die neue Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr in Kraft getreten – bislang wurde ihr allerdings wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei wird die neue Generation der Kontrollgeräte Wellen schlagen, sobald den Unternehmen die Tragweite der neuen Regelung bewusst wird. Ziel des Gesetzgebers war die Einführung eines neuen, „intelligenten“ und manipulationssicheren digitalen Kontrollgerätes in der Europäischen Union. Die entsprechende Technologie muss erst noch entwickelt werden, doch die Hersteller arbeiten schon mit Hochdruck daran, die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionalitäten in ihre Produkte zu integrieren. Mit dem sogenannten „Smart-Tacho“ können Behörden dann erstmals per Funk temporär auf bestimmte Informationen zugreifen und so Fahrzeuge und Lenkzeiten effizienter kontrollieren. Spätestens 2019 wird es dann ernst: Dann müssen alle neu installierten Tachografen über die in der Verordnung festgelegten Funktionen verfügen. Allein in den vergangenen vier bis fünf Jahren haben Tachografen mehrere technologische Erweiterungen durchlaufen.
Mit der neuen Verordnung legte die Europäische Union jetzt das Fundament für die neueste Generation – damit beauftragt sie die Hersteller, die digitalen Kontrollgeräte zu „intelligenten Fahrtenschreibern“ weiterzuentwickeln. In erster Linie geht es dabei um die Früherkennung von Manipulationen oder Missbrauch. Die EU erhofft sich dadurch eine bessere Durchsetzung der Sozialvorschriften sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Straßenverkehrssicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der administrativen Belastungen.
Zugriff der Behörden

Technisch soll dies durch den Einsatz von GNSS (Global Navigation Satellite System)- und ITS (Intelligent Transport System)-Anwendungen umgesetzt werden. Um Straßenkontrollen effizienter und gezielter durchführen zu können, soll der neue Tachograf den Behörden per Fernkommunikation einen temporären Zugriff auf Geschwindigkeits-, Wegstrecken- sowie Start/Ziel-Daten erlauben, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Zeitgleich mit dem Erlass der neuen Verordnung wurde die bisherige Fahrtschreiberverordnung (EWG) Nr. 3821/85 aufgehoben. Jetzt richten sich Bauart und Verwendung des Kontrollgerätes im Straßenverkehr ausschließlich nach den Bestimmungen der neuen Verordnung, die auch einige Änderungen der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 mit sich bringt.
Das Kontrollgerät wird nicht permanent Daten senden, sondern die Kommunikation wird ausschließlich auf Veranlassung der Behörden aufgenommen. Zudem dürfen die abgefragten Daten nur genutzt werden, um die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften zu überprüfen. Solange kein Verdacht auf Manipulation oder Missbrauch des Tachografen vorliegt, ist es den Behörden nicht erlaubt, die Daten zu speichern – in diesem Fall müssen sie diese maximal drei Stunden nach der Kontrolle wieder löschen. Auch Strafen für den Fahrer oder das Unternehmen dürfen nicht automatisch auf Basis einer Fernkommunikation verhängt werden. Für Sanktionen bedarf es also auch zukünftig einer Kontrolle des stehenden Fahrzeuges. Nicht nur die Behörden erhoffen sich Vorteile, auch die Fahrer werden profitieren.
Unternehmenspflichten
Denn die neue Verordnung nimmt jetzt die Unternehmen in die Pflicht – sie müssen für Schulungen und Unterweisungen des Fahrpersonals in Bezug auf die ordnungsgemäße Bedienung des Tachografen sowie regelmäßige Überprüfungen der korrekten Verwendung durch die Fahrer sorgen. Zudem gibt es jetzt auch ein Verbot von direkten oder indirekten Leistungsanreizen, die zu einem Missbrauch des Kontrollgerätes anregen könnten. Neu ist auch ein optisches oder akustisches Signal, das Fahrer warnen soll, wenn Ereignisse oder Störungen registriert werden oder sich die ununterbrochene Lenkzeit 4,5 Stunden nähert. Wann genau die ersten intelligenten Fahrtenschreiber in Neufahrzeugen verbaut werden müssen, kann aktuell nur erahnt werden. Schließlich müssen die Hersteller die Kontrollgeräte erst noch entwickeln – dies wird vermutlich zwei, drei Jahre beanspruchen. Wichtiger aber noch sind die Einzelvorschriften zu detaillierten technischen Spezifikationen, die ebenfalls noch erlassen werden müssen.Dafür müssen Ausschüsse eingesetzt werden, um die Ideen und Sachzwänge mit Leben zu füllen – auch damit ist vor 2016 kaum zu rechnen. Dann aber wird es ernst, denn grundsätzlich gilt: Die Einbaupflicht der Kontrollgeräte beginnt 36 Monate nach Festlegung der technischen Einzelheiten durch die EU-Kommission.
Spätestens dann also muss der Smart-Tacho in alle neu zugelassenen oder neu ausgerüsteten gewerblich genutzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen eingebaut werden. Zwar gibt es nach wie vor keine echBilder müssen Unternehmen laut der Verordnung 15 Jahre nach Einführung des neuen Kontrollgeräts die betroffenen Nutzfahrzeuge mit einem intelligenten Tachografen ausrüsten. Noch besteht wenig Druck für Unternehmen, ihre Fahrer regelmäßig zu kontrollieren. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen die Tachografendaten bislang lediglich archivieren und diese maximal einmal pro Monat prüfen. Im Idealfall aber sollten sie die Daten wöchentlich kontrollieren, um bei Lenkzeitüberschreitungen gegensteuern zu können. Andernfalls riskiert das Unternehmen bei Kontrollen hohe Strafen. Mit dem richtigen System kann man bereits heute sämtliche Tachografendaten in Echtzeit einsehen und sich damit jetzt schon auf die Anforderungen von morgen vorbereiten. Der Smart-Tacho wird kommen – je früher man sich mit diesem Thema befasst, desto reibungsloser wird der Übergang.
Der Autor

Walther Bernard ist als Geschäftsführer des Telematikanbieters Masternaut E.Novation verantwortlich für Entwicklung und Vertrieb aller Lösungen des Unternehmens rund um den digitalen Tachografen.

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