Ab 2022 könnten strengere CO2-Flottengrenzwert gelten

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes hat nur geringfügige Änderungen am Kommissionsentwurf zur Regelung des CO2-Ausstoßes von leichten Nutzfahrzeugen vorgeschlagen.
Redaktion (allg.)
In seiner Stellungnahme schlägt der Verkehrsausschuss eine leichte Anpassung der Einführungsstufen ab 2014 vor. Die Strafgelder bei Überschreitung der Flottengrenzwerte würden nach dem Plan des Verkehrsausschusses etwas niedriger ausfallen. Das Langfristziel von 135 Gramm CO2 pro Kilometer soll ab 2022 gelten, also zwei Jahre später als von der Europäische Kommission vorgeschlagen. Der Vorsitzende des Lenkungskreises Güterverkehr des Deutschen Verkehrsforums Dr. Jörg Mosolf kritisierte, dass vom Parlament offensichtlich keine grundlegenden Korrekturen am Regelungsvorschlag zu erwarten seien: „Die beiden Hauptkritikpunkte am Entwurf der EU-Kommission, der sehr frühe Startzeitpunkt für die neuen CO2-Flottengrenzwerte und die extrem ambitionierte langfristige Zielvorgabe, sind nicht ausgeräumt. Gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Krise, in der sich die Nutzfahrzeughersteller und viele Unternehmen des Straßengüterverkehrs nach wie vor befinden, brauchen wir bei den Emissionszielen mehr Realitätssinn. Dass sich die sehr gute Vorlage des Berichterstatters mit Nachbesserungen in entscheidenden Punkten nicht durchsetzen konnte, ist bedauerlich." Auf Zustimmung in der Verkehrswirtschaft stößt die Anregung des Verkehrsausschusses, die Einnahmen der EU aus den Strafgeldern in Forschungsaktivitäten und Projekte zu investieren, mit denen die Umweltfreundlichkeit des Verkehrs gestärkt wird. Das Plenum des Europäischen Parlamentes wird im Herbst über die Vorlage entscheiden. Ausschlaggebend ist dabei die Einschätzung des Umweltausschusses des Europäischen Parlamentes, der die Federführung in der Thematik hat. (tpi)