Abbruch der Gespräche über ADSp: GDV weist auf Haftungsrisiken hin
Nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bergen die Allgemeinen Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB), die seit dem Scheitern der ADSP-Verhandlungen von den Verladerverbänden empfohlen werden, erhebliche Haftungsrisiken für Frachtführer und Lagerhalter. In verschiedenen Fällen, in denen gemäß ADSp Haftungshöchstgrenzen und Haftungsbeschränkungen gelten, würden die DTLB den Haftungsrahmen bis hin zur unbegrenzten Haftung erweitern.
Der GDV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vertragliche Haftung aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur dann versichert ist, wenn der Versicherer dem Einschluss dieser Bedingungen in den Versicherungsschutz zugestimmt hat. Spediteure sollten sich daher vor jeder Änderung der AGB mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Dies gilt auch dann, wenn Vertragspartner mit AGB arbeiten, die sich gegenseitig widersprechen. In einem solchen Fall sei laut GDV nach aktueller Rechtsprechung keine der beiden AGB anwendbar – die Haftung von Frachtführern und Lagerhaltern würde sich dann nach den Normen des Handelsgesetzbuches richten. Auch in diesem Fall würden sich die Haftungsrisiken der Spediteure deutlich erhöhen.
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