ADR-Änderung zum Jahreswechsel

Die bislang bestehende ADR-Übergangsregelung für die Feuerlöschgeräteausrüstung läuft zum Jahresende aus, ab nächstem Jahr gilt eine neue Regel.
Redaktion (allg.)
Ab dem 1. Januar 2008 müssen Gefahrguttransportfahrzeuge Feuerlöscher gemäß Europäischer Norm EN 3 in ausreichender Zahl mitführen – sowohl im innerstaatlichen als auch im grenzüberschreitenden Verkehr. Aus diesem Anlass rät der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. dringend, rechtzeitig die Feuerlöschgeräte-Ausrüstung aller gefahrgutbefördernden Fahrzeuge auf Vollständigkeit und Funktionssicherheit zu überprüfen.