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Antragsfrist verlängert

Der Bund hat im Rahmen des Programms „De-Minimis“ für die Förderperiode 2010 Änderungen beschlossen.
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Redaktion (allg.)
Danach können Förderanträge für die Förderperiode 2010 noch bis zum 30. Juni 2010 gestellt werden. Die Zuwendung beträgt nun höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der maximale Förderhöchstbetrag ermittelt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen. Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter www.bag.bund.de zum Abruf bereit. (tbu)
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