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Auch Verlader sind betroffen

Ab Dezember 2011 muss jedes Verkehrsunternehmen einen sogenannten Verkehrsleiter bestimmen.
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Redaktion (allg.)
In einem gemeinsamen Workshop Anfang Juli haben die Logistik Akademie Janz und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) in Darmstadt Branchenvertreter zum Thema „Verkehrsleiter“ informiert. Die Veranstaltung zeigte, dass nicht nur Speditionen, sondern auch Verlader und Werkfuhrparkleiter betroffen sind. Vom 4. Dezember 2011 an muss jedes deutsche Verkehrsunternehmen einen sogenannten „Verkehrsleiter“ bestimmen. Basis ist die EU-Verordnung 1071/2009, die an diesem Stichtag unmittelbar in Kraft tritt und den Berufszugang für Kraftverkehrsunternehmer neu regelt. Diese Fahrzeughalterpflichten treffen jedes Unternehmen, das Güterverkehr betreibt. Der Verantwortungsbereich der neu geschaffenen Position umfasst sämtliche fahrzeugbezogenen Dienstleistungen im Unternehmen – von der Fahrzeugwartung und -instandhaltung über die Beförderungsverträge bis hin zu Rechnungsführung, Ladungszuweisungen und Sicherheitsprüfungen. Der Verkehrsleiter muss neben der fachlichen Eignung auch seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Diese wird nur dann gegeben sein, wenn gegen den Verkehrsleiter kein Urteil ergangen ist oder wenn keine Sanktionen wegen schwerwiegender Verstöße vorliegen.
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