Bafa löst Förderbremse für Cargobikes
Eine Antragstellung für die Förderung von E-Lastenfahrrädern ist seit 19. Januar 2024 wieder möglich, nachdem es eine Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestages gab. Dies teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am selben Tag auf seiner Website mit. Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bis zur Verhängung der Haushaltsperre für KTF-Projekte die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr, gefördert. Nun lassen sich wieder Anträge des vom Bundesumweltministeriums im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative installierten Programms stellen.
Der Berliner Cargobike-Händler Isicargo rät allerdings nach den Erfahrungen der letzten Monate, sich zu beeilen, denn das Programm läuft offiziell erst mal nur bis zum 29. Februar 2024. Die Fortsetzung sei bisher offen. Auch Hersteller wie Rytle appellierten bereits an potenzielle Interessenten, nicht zu lange zu warten. In dem Programm kann man immerhin bis zu 2.500 Euro staatlichen Zuschuss pro Lastenrad beantragen, was für Unternehmen, Kommunen, Vereine oder die öffentliche Hand gilt.
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Bedingungen sind mindestens zwei Räder, eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und maximale Tretunterstützung von 25 km/h. Zudem müssen die Räder serienmäßig und fabrikneu sein, jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen, Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Zudem verweist der Händler auf die Möglichkeiten des Förderprogramms "mobil gewinnt", mit dem das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Aufbau eines "Betrieblichen Mobilitätsmanagement" speziell in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. Zum einen geschieht das über einen Initialförderung bis 5.000 Euro, zum anderen über eine Breitenförderung bis 60.000 Euro, mit der sich dann etwa die Anschaffung von E-Lastenrädern, E-Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur bezuschussen lässt.
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