Bangen um Schlüsselzahl 95
05.03.2014
Tobias Schweikl
Bei Verstößen gegen die Weiterbildungs- und Nachweispflicht drohen den Fahrern Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Unternehmer werden sogar mit bis zu 20.000 Euro zur Kasse gebeten. Staatlich anerkannte Bildungsanbieter warnen deshalb vor Schulungsengpässen im Laufe des Jahres. Die DEKRA Akademie beispielsweise meldet, dass die Nachfrage nach Schulungsterminen bereits deutlich angezogen hat. Auch bei den Fahrerlaubnisbehörden könnte es zum Stau kommen, wenn gegen Ende der Frist hin zu viele Eintragungen gleichzeitig erfolgen müssen. Und selbst die Bundesdruckerei könnte Branchenbeobachtern zufolge bei der Herstellung der Kartenführerscheine ins Hintertreffen geraten.
Problematisch kann es für Branchen werden, die bislang noch gar nicht vermuten, dass sie zu den Betroffenen gehören. Beispiel Nah- und Lieferverkehr: Manche Fahrer und Transporteure im Nah- und Lieferverkehr sind sich nicht im Klaren darüber, dass das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) auch für sie gilt: Wer beispielsweise ein Fahrzeug mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 beruflich fährt, ist definitiv zu der Weiterbildung verpflichtet.
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