08.12.2010
Redaktion (allg.)
Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die bisherige Formulierung, die „Bereifung an die Witterungsverhältnisse anzupassen“ als zu unbestimmt verworfen hatte.
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht werde es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich. Die neue Vorschrift stelle klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet.
Grundsätzlich müssen alle Achsen des Kraftfahrzeuges mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für Nutzfahrzeuge sind nach der geplanten Verordnung allerdings Winterreifen an den Antriebsachsen ausreichend. Auf Grund von erhöhten Naturkautschukanteilen sind Nutzfahrzeugreifen, im Gegensatz zu Pkw-Reifen, von vorneherein für den Ganzjahreseinsatz an den übrigen Achsen geeignet.
Die geplante Neuregelung entspricht den vom BGL herausgegebenen Empfehlungen „Tipps für Profis“ – „Geeignete Lkw-Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen“. Der BGL begrüßt daher die vom Gesetzgeber jetzt angestrebte Präzisierung. Für die Kontrollorgane ergeben sich damit zukünftig eindeutige Vorgaben zur korrekten Bereifung unter winterlichen Witterungsverhältnissen für den Lkw-Betrieb. (swe)