BGL mit neuer Satzung und Struktur

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) wird wird zukünftig durch einen Aufsichtsrat geführt.
Noch im Amt: BGL-Vizepräsident Klaus Peter Röskes, BGL-Präsident Adalbert Wandt und BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt (v.l.). | Foto: A. Schmid
Noch im Amt: BGL-Vizepräsident Klaus Peter Röskes, BGL-Präsident Adalbert Wandt und BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt (v.l.). | Foto: A. Schmid
Tobias Schweikl

Auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) am 25. Oktober 2018 über eine neue Satzung abgestimmt. Damit haben die Delegierten über die Neuausrichtung des Verbands entschieden. Initiiert worden war die neue einstimmig angenommene Satzung bereits im vergangenen Jahr auf der Mitgliederversammlung in Köln. Mit der Umgestaltung und der Bündelung von Ressourcen möchte der Verband nach eigenen Angaben schlanker und effizienter werden, heißt es. Adalbert Wandt, der nun nach 24 Jahren als Präsident aufhört, sprach von einer der wichtigsten BGL-Mitgliederversammlungen der vergangenen 20 Jahren und einem historischen Moment.

Fünfköpfiger Aufsichtsrat


Und so sieht die neue Verbandsspitze in Zukunft aus: Einen fünfköpfigen Aufsichtsrat bilden Henriette Koppenhöfer (Rheinhessen-Pfalz), Hans Ach (Bayern), Thomas Heinbokel (Mecklenburg-Vorpommern), Hubertus Kobernuß (Niedersachsen) und Horst Kottmeyer (Nordrhein-Westfalen). Professor Dr. Dirk Engelhardt, bisher Hauptgeschäftsführer des BGL, und Dr. Adolf Zobel, bisher stellvertretender Hauptgeschäftsführer, bilden den Vorstand. Die neue Spitze kann ihre Arbeit aufnehmen, sobald die neue Satzung im Vereinsregister eingetragen ist. Wie lange das dauern wird, sei unklar, so Verbandsvertreter in Berlin. (asd/sln)