BIEK startet Initiative für Sonder-Ladezonen

Statt in der zweiten Reihe parken zu müssen, sollen KEP-Dienste künftig in speziellen Ladezonen sicher und legal parken dürfen, mit einem neuen Verkehrsschild. Die Initiative hat bereits zahlreiche Unterstützer.

Reihenweise Unterstützung: Damit nicht mehr in zweiter Reihe geparkt werden muss, sollen Lieferfahrzeuge spezielle Ladezonen zugewiesen bekommen, so die Initiative des BIEK, die jetzt in Berlin gestartet wurde. | Foto: BIEK
Reihenweise Unterstützung: Damit nicht mehr in zweiter Reihe geparkt werden muss, sollen Lieferfahrzeuge spezielle Ladezonen zugewiesen bekommen, so die Initiative des BIEK, die jetzt in Berlin gestartet wurde. | Foto: BIEK
Johannes Reichel

Seit längerem fordert der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) spezielle Ladezonen für KEP-Transporter, die häufig in der zweiten Reihe parken müssen. Jetzt hat der Verband der größeren KEP-Dienstleister in Deutschland die Initiative „Liefern lieber in der ersten Reihe!“ ins Leben gerufen. Damit sollen klar geregelte Ladezonen für den boomenden Lieferverkehr geschaffen werden. Die Initiative wurde beim Parlamentarischen Abend des BIEK vorgestellt und findet laut BIEK bereits zahlreiche Unterstützer. Konkret schlägt der Verband die Ergänzung der Straßenverkehrsordnung um ein Verkehrszeichen „Ladezone“ ein. Es soll ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand enthalten. Ausnahmen will man lediglich für berechtigte Nutzungen, sprich gewerbliche Be- und Entladevorgänge, zulassen, hinterlegt mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten.

„So wie es klar ist, dass man keine Haltestellen und Taxistände zuparkt, so wenig blockiert man dann Ladezonen“, erwartet der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann.

Unterstützung habe die Initiative bereits von den verkehrspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP signalisiert bekommen. Auch die Logistik, der Handel und kommunale Spitzenverbänden, vertreten durch die Verbände Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), Handelsverband Deutschland (HDE), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) hätten sich zustimmend geäußert. 

Vorteile: Mehr Sicherheit und besserer Verkehrsfluss

Aus Sicht des BIEK lägen die Vorteile von klar geregelten und richtig genutzten Ladezonen auch klar auf der Hand. Man entlaste den fließenden Verkehr von „Zweite-Reihe-Parkern“, was wiederum der Verkehrssicherheit zugute käme. Man könne die Schadstoffemissionen reduzieren und den öffentlichem Raum besser nutzen. Für die Zustellfahrer Sie reduzieren Stress und sie könnten Lieferungen schneller zustellen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen habe bereits 2007 in einem Forschungsvorhaben des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein neues Verkehrszeichen „Ladezone“ mit klarem Regelungsgehalt empfohlen. Auch aktuelle Untersuchungen würden zeigen, dass Ladezonen derzeit unklar geregelt sind und deshalb oft fehlgenutzt würden. Allein in Köln und Leverkusen seien laut einer Studie der IHK zu Köln 81 Prozent der Ladezonen von Falschparkern belegt.

„Es ist an der Zeit, dass das Bundesverkehrsministerium diese für alle Verkehrsbeteiligten sinnvolle und hilfreiche Empfehlung in die Tat umsetzt und die Straßenverkehrsordnung um das neue Verkehrszeichen ergänzt“, meinte Marten Bosselmann.