26.05.2010
Redaktion (allg.)
Früher zeigte man einen „Vogel", heute ist es meist der „Stinkefinger". Für den obszön ausgestreckten Mittelfinger sind in Deutschland laut dem Rechtschutz-Experten ARAG bereits Geldstrafen zwischen 600 Euro und 4.000 Euro verhängt worden. Auch wer andere Verkehrsteilnehmer mit Tiernamen belegt, kommt nicht billig davon. Für „blöder Esel", „alte Sau" und „fieses Miststück" setzt es schon mal 2.500 Euro Strafe. Doppelt kostspielig ist die Beschimpfung von Staatsbediensteten wie Polizisten oder Politessen. Denn dann klagt neben der gekränkten Person auch noch der beleidigte Dienstherr.
Auch mehr oder weniger raffiniert verschleierte Beleidigungen können eine Strafe nach sich ziehen. Auch die indirekte Formulierung „Am liebsten würde ich Sie ein A...loch nennen" kostet rund 1.600 Euro Strafe. Genaue Regelsätze für Beleidigungen gibt es aber nicht. Die Strafe wird unter Berücksichtigung der Tatumstände verhängt und orientiert sich am Nettogehalt des Beschuldigten.
Im fremdsprachigen Ausland ist ebenso der vorsichtige Umgang mit Gesten am Steuer angeraten. So kann der hochgestreckte Daumen, der hier als positiver Ausdruck gilt, in anderen Ländern auch als Beschimpfung missverstanden werden. Wird der Daumen auf und ab bewegt, ist das in vielen Mittelmeerländern, Russland, Teilen Afrikas und im Mittleren Osten eine obszöne Beleidigung. Ähnliches gilt für das OK-Zeichen, bei dem mit Daumen und Zeigefinger ein Ring gebildet wird. Auch andersherum drohen Missverständnisse: So ist in den USA das Tippen mit dem Finger auf die Stirn ein Lob der Intelligenz des Gegenübers. (swe)