Bereits Anfang Mai 2021 hat der Bundestag die nationale Umsetzung der überarbeiteten „Clean Vehicles“-Richtlinie der EU beschlossen. Am 2.8. trat das Gesetz nun in Kraft. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, müssen Auftraggeber der öffentlichen Hand und aus bestimmten Sektoren (genannt werden hier unter anderem Wasser-, Energieversorgung oder Verkehrsleistungen) feste Mengen an Fahrzeugen emissionsarm oder -frei beschaffen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärt dazu:
„Vor Ort geht es in die nächste Runde. Mit den neuen Regeln werden zum Beispiel Linienbusse, Liefer- oder Stadtreinigungsfahrzeuge noch sauberer und effizienter. Die öffentliche Hand muss nun einen festen Teil ihrer Flotten emissionsarm oder emissionsfrei beschaffen. Der CO2-Ausstoß sinkt, die Luft wird besser – ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz und weniger Schadstoffe im Verkehr.“
Dabei gibt es konkrete Zielvorgaben: So ist für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist eine Quote von mindestens 38,5 Prozent vorgesehen. Dazu zählen bis Ende 2025 alle Fahrzeuge, die maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Das ist in der Regel nur mit elektrifizierten Fahrzeugen zu schaffen. Ab Anfang 2026 liegt die Schwelle dann bei null Gramm CO2 – was praktisch nur mit rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen erreichbar ist.
Anders gerechnet werden Lkw und Busse, da ihr CO2-Ausstoß je nach Ladezustand und Streckenprofil massiv variiert. Deshalb wird hier nur der Anteil alternativ angetriebener Fahrzeuge festgeschrieben: Bei Lkw müssen es bis Ende 2025 zehn Prozent, danach 15 Prozent sein, bei Bussen bis Ende 2025 45 Prozent, danach 65 Prozent. Sie müssen dann ausschließlich mit Strom oder alternativen Kraftstoffen wie Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden.
Für die ÖPNV-Busse gilt dabei das Unterziel, das mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss – durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung. Das dürfte so scher nicht zu erreichen sein, da hier die meisten Stadtwerke schon im Umstellungsprozess sind. Ausnahmen gibt es aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse. Die Ziele gelten jeweils für Bund und Länder. Die Länder können sie flexibel umsetzen.
Der Schritt stimmt, war nötig und ist umsetzbar: Schon heute dürften etliche Flotten die Vorgaben bereits schaffen, deren Ziele in dem Fall an der Realität der Umstellungsmöglichkeiten ausgerichtet ist.
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