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BWVL will Leihfahrer für den Werkverkehr

Laut GükG müssen im Werkverkehr verwendete Fahrzeuge vom unternehmenseigenen Personal geführt werden. Im Zuge der anstehenden GükG-Änderung könnte die „Personalvorschrift“ ersatzlos gestrichen werden.
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Redaktion (allg.)
Nach dem Güterkraftverkehrsgesetzes (GükG) dürfen externe Fahrer aktuell nur bei Krankheitsvertretungen bis zu vier Wochen ans Steuer. Jetzt hat der Bonner Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) den Bundesverkehrsminister aufgefordert, die Personalvorschrift zu streichen. Wenn es Industrie und Handel nicht möglich sei, ihre Lkw auch mit Zeitarbeitern zu besetzen, werde dies vor dem Hintergrund der schwierigen Situation auf dem Fahrermarkt dazu führen, dass Fahrzeuge stehen müssen und Kunden nicht beliefert werden können. Eine Verlagerung von Transporten auf den gewerblichen Verkehr sei wegen der Anforderungen an die Fahrzeuge oder teilweise auch wegen der Kapazitätsauslastung des Gewerbes häufig nicht möglich.
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