12.06.2008
Redaktion (allg.)
Für viele hochtoxische Stoffe soll vorübergehend ein komplettes Einfuhr- und Transport-Embargo gelten. Erste Restriktionen wurden von Hafenbehörden und Logistikdienstleistern bereits in Kraft gesetzt. Es mangelt jedoch an einheitlichen und verbindlichen Informationen. „Fest steht, dass sich insbesondere die chemische Industrie auf deutliche Lieferengpässe vorbereiten muss“, sagt BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt.
Die stärksten Restriktionen sind für die Periode zwischen dem 13. Juni und Ende August angesetzt. Laut derzeitiger Sachlage könnte es bis zum 1. Oktober dauern, bis sich die Lage gänzlich normalisiert. Für Gefahrgut der Klasse eins (IMO 1) gilt ein komplettes Ein-, Ausfuhr- und Transportverbot. Ebenso gilt das Embargo für ausgewählte Produkte der Gefahrklassen zwei bis neun, zum Beispiel Säuren, Ammoniumnitrat und Azeton. Offiziell betroffen sind die Häfen in Ningbo, Shanghaï, Lianyungang, Qingdao, Xingang, Tianjin, Dalian und Shantou. Es wird erwartet, dass die Liste auf alle großen Seehäfen des Landes ausgeweitet wird. Auch für die Luftfracht gelten die Einschränkungen.
Gefahrgüter, die während der Verbotsperiode in China ankommen, dürfen entweder nicht entladen werden oder müssen voraussichtlich bis Ende des Embargos zu hohen Kosten in speziellen Depots eingelagert werden.
Die bisherigen Angaben der lokalen Behörden sind bezüglich des Zeitrahmens und der verbotenen Stoffe nicht immer deckungsgleich. Entsprechend unterschiedlich fallen bislang die internen Restriktionen der Reedereien und Luftfrachtunternehmen aus. „Anstehende Gefahrguttransporte von und nach China müssen detailliert anhand des Einzelfalls mit den Logistikdienstleistern besprochen werden“, rät Hildebrandt daher.