City Logistik: Das Unfallrisiko steigt

Der Versicherungskonzern Axa hat in Crashtests Unfälle mit Lastenrädern und Drohnen simuliert.
Lastenfahrräder mit Elektroantrieb haben wegen ihrer hohen Geschwindigkeit und dem transportierten Gewicht einen deutlich längeren Bremsweg als normale Fahrräder. | Foto: Axa
Lastenfahrräder mit Elektroantrieb haben wegen ihrer hohen Geschwindigkeit und dem transportierten Gewicht einen deutlich längeren Bremsweg als normale Fahrräder. | Foto: Axa
Tobias Schweikl

Sie sind zentraler Bestandteil praktisch aller zukunftsorientierten Logistikkonzepte für die Stadt: Lastenräder und Drohnen. Auf der Nutzfahrzeugmesse IAA 2018 in Hannover hat sogar der Automobilkonzern VW ein eigenes Lastenfahrrad vorgestellt. Auf die Gefahren, die mit Drohnen und E-Bikes einhergehen, weist nun der Versicherungskonzern Axa hin. Bei Crashtests in Dübendorf, Schweiz, ließen die Unfallforscher eine Drohne und ein Lastenrad gegen ein Auto prallen.
Drohnen

Was bei unsachgemäßer Steuerung einer Drohne passieren kann, zeigt Axa beim ersten Crashversuch. Eine neun Kilogramm schwere Transportdrohne stürzt in das Seitenfenster eines Autos und bricht in den Führerraum ein. Für die Fahrzeuginsassen hätte der Unfall schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge gehabt. Auch kleinere Drohnen könnten erheblichen Schaden verursachen, so die Unfallforscher.
An dieser Stelle muss man anmerken, dass die neun Kilo schwere Drohne zielgenau gegen die Seitenscheibe eines Cabrios gelenkt wurde. Diese wurde – wenig verwunderlich – auch komplett durchschlagen und der Crashtest-Dummy hat die volle Aufprallenergie abbekommen. Spannender wäre der Versuch mit einem geschlossenen Pkw gewesen. So bleibt als Erkenntnis, dass Lastdrohnen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer gefährlich werden können.
In Deutschland gilt, anders als in der Schweiz, seit Oktober 2017 eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm - es muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht sein. Ab zwei Kilogramm Gewicht der Drohne muss der Besitzer besondere Flugkenntnisse nachweisen. Für Drohnen ab fünf Kilogramm Gewicht braucht er eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. In über 100 Meter Flughöhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis vorliegt. Über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen gilt ein generelles Flugverbot.
Lastenräder

Beim zweiten Crash von Axa überholt ein Cargo E-Bike mit 45 km/h ein herkömmliches Fahrrad. Dabei kollidiert es frontal mit einem entgegenkommenden Personenwagen. Ein realistisches Szenario, da E-Bikes durch ihren Hilfsantrieb schneller unterwegs sind als herkömmliche Fahrräder. Für den E-Bike-Fahrer hätte der Zusammenstoß schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge gehabt.
Laut dem Bundesamt für Straßen ASTRA in der Schweiz hat dort die Zahl der Unfälle mit Personenschaden seit 2013 bei Fahrrädern um 13 Prozent zugenommen, bei E-Bikes um mehr als 130 Prozent. In Deutschland ist laut Statistischem Bundesamt die Zahl der Radfahrer-Unfälle mit Todesfolge von 354 (2013) auf 393 (2016) gestiegen. In 2016 sind 364 Fahrer von E-Bikes verunglückt, 3.167 Fahrer von Pedelecs (Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern insgesamt in 2016: 81.272).
Zu den häufigsten Unfallursachen bei Fahrradunfällen (inklusive Pedelecs) gehört dabei eine nicht angepasste Geschwindigkeit. Grund sei meist, so die Forscher, dass andere Verkehrsteilnehmer, aber auch der E-Bike-Fahrer selber, die Geschwindigkeit zu niedrig schätzen. Die E-Bikes haben zudem einen verhältnismäßig langen Bremsweg. Bei Elektro-Fahrzeugen dürfe zudem das fehlende Geräusch als Risikofaktor nicht unterschätzt werden.