CONFERENCE DAYS 2024: Wettbewerbsvorteile schaffen mit der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD)
Was bedeutet die neue EU-Richtlinie für mein Transportunternehmen, was passiert bei einer Nichteinhaltung, was muss überhaupt berichtet werden und wie komme ich an die relevanten Daten?
Damit befasste sich Speaker Wolfgang Schmid, Head of Central Region bei Webfleet, im gestrigen Panel "EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD): Was Sie jetzt als Logistikunternehmer bzw. Flottenmanager wissen müssen!" im Rahmen der digitalen Veranstaltungsreihe CONFERENCE DAYS, die jährlich vom Münchner HUSS-VERLAG veranstaltet wird.
„Der ganze Verkehrssektor ist der einzige Sektor mit einem Anstieg der Treibhausgasemissionen, da das Verkehrsaufkommen weiter steigt“, machte Schmid gleich am Anfang des Webinars deutlich.
Da der Verkehr für fast ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sei, gebe es daher die neue EU-Verordnung CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zur Verringerung der Emissionen von Verkehr und Mobilität.
Fakten zur CSRD-Richtlinie
Die im Januar 2024 in Kraft getretene EU-weite Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen legt fest, welche Unternehmen wann über nachhaltigkeitsbezogene Informationen berichten und die CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge aufzeichnen müssen.
So müssen aktuell börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über Risiken und Chancen aus sozialen und ökologischen Themen wie dem Klimawandel ab Januar 2024 berichten und ihre CO2-Emissionen für den Bericht 2025 erfassen. Zudem wird die CSRD jedes Jahr auf weitere Unternehmensgrößen ausgeweitet, bis auch kleinere und mittlere Betriebe (KMUs) eingebunden sind.
Das betrifft damit nicht nur große Logistikunternehmen, sondern auch kleinere und mittlere Transportunternehmen, die beispielsweise für größere Kunden tätig sind.
„Fast die Hälfte der EU-Unternehmen investieren bereits in nachhaltigen Verkehr. Nachhaltigkeit ist ein Riesenthema, wenn man die Kunden im Fokus haben möchte.“
Sanktionen: Von Geldbußen bis Haftstrafen
Werden die CSRD-Richtlinien nicht eingehalten, drohen teilweise empfindliche Sanktionen, die jedes EU-Mitgliedsland separat festgelegt hat. Sie reichen von Geldbußen in Portugal von 50 bis 1.500 Euro bis zu Haftstrafen und Freiheitsentzug von sechs Monaten in Irland und bis zu sechs Jahren in Island.
In Deutschland belaufen sich die Sanktionen hingegen auf bis zu zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens.
„Insbesondere die Reputationsschäden und der Vertrauensverlust sind für Unternehmen neben den Geldstrafen von großer Bedeutung. Strafen für Unterauftragsnehmer zeigen sich zudem darin, dass sie einen bestimmten Auftrag nicht erhalten. Denn die Daten für die neuen EU-Vorgaben werden auch für Ausschreibungen von neuen Aufträgen benötigt.“
Was berichtet werden muss
Berichtet werden muss nach der CSRD-Richtlinie demnach über die direkten Emissionen aus den eigenen Fahrzeugen, die indirekten Emissionen aus der Erzeugung eingekaufter Energie und alle indirekten Emissionen aus vor- und nachgelagerten Transporten mit nicht-eigenen Fahrzeugen wie beispielsweise Transportleistungen.
Die Emissionsberechnungen können dabei über die kraftstoffbasierte, entfernungsbasierte oder die ausgabenbasierte Methode (Ermittlung der Ausgaben für die einzelnen Verkehrsträger und Anwendung sekundärer Emissionsfaktoren) erfolgen.
So lassen sich laut Schmid die CO2-Emissionen am besten anhand des Kraftstoffverbrauchs schätzen, die entfernungsbasierte Methode sei etwas aufwändiger. Denn bei ihr müssten die Masse, die Entfernung und der Verkehrsträger jeder Sendung berechnet werden.
„Pauschalwerte gibt es für fast alles. Bei Ausschreibungen ist man da allerdings auf der schlechteren Seite, da die Mitbewerber die gleichen Werte heranziehen können.“
Der CO2-Bericht des Flottenmanagement-Dienstleister anhand der kraftstoffbasierten Methode gebe beispielsweise eine genaue und einfache Berichterstattung zur Berechnung der CO2-Emissionen.
„Wichtig ist vor allem, die Daten müssen nachvollziehbar sein.“
Daten und Wettbewerbsvorteile erzeugen
Mit den drei Schritten „Connect, Measure und Reduce“ (Verbinden, Messen, Reduzieren) könnten im ersten Schritt die Fahrzeuge der eigenen Flotte mit Webfleet verbunden, dann die Emissionen und Werte per Konnektivität gemessen und am Ende selbst Maßnahmen ergriffen werden, um die Emissionen im eigenen Fuhrpark zu reduzieren.
„Wir stellen fest, dass die Erhebung der Daten für Unternehmen oft schwierig ist.“
Deshalb könne Webfleet die Daten erheben und daraus die Infos generieren, die einen Einfluss auf die Schadstoffemissionen hätten. Und da könne man sehr viel erreichen. So lasse sich laut Schmid beispielsweise alleine über das Reifendruck-Kontrollsystem Einiges bewegen.
„Man kann mit einem optimalen Lkw-Reifendruck auch die CO2-Werte nach unten bringen. Und ich halte die Berichterstattung über vermiedene Emissionen generell für eine riesengroße Chance.“
So könnten sich Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
„Im Transportsektor wird noch zu wenig darüber geredet, wenn Gutes getan wird.“
Anmelden und Aufzeichnung anschauen
Die CONFERENCE DAYS 2024 des HUSS VERLAG, in dem auch LOGISTRA erscheint, sind eine fünftägige digitale B2B-Veranstaltung für die Branchen Logistik & Intralogistik, Truck & Bus sowie Automotive & Taxi. Vom 10. bis 14. Juni 2024 stehen Wissensvermittlung zu aktuellen Themen sowie Networking im Mittelpunkt. Weitere Informationen zur kostenfreien Teilnahme und zum Programm der CONFERENCE DAYS 2024 finden Sie unter https://conference-days.de. Auf der Plattform werden bis auf weiteres alle Sessions als Aufzeichnung zur Verfügung stehen.
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