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Continental warnt vor Grauimporten

Die Continental AG weist darauf hin, dass die Verwendung von grau importierten Reifen zu erheblichen Komplikationen führen kann.
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Redaktion (allg.)
Kundenanforderungen und Nutzungsprofile von Reifen seien weltweit unterschiedlich. In diesem Sinne sei der Continental HDR1 zwar für den Regionalverkehr und die Antriebsachse entwickelt worden aber ausschließlich für Einsätze in Südamerika und in bestimmten Regionen in Asien. Hingegen stehe für vergleichbare europäische Einsätze der Continental HDR+ zur Verfügung. Die Reifen unterschieden sich neben ihrer Bezeichnung auch in der Profilgestaltung und Laufflächenmischung. Obwohl die Warenströme durch Vertriebssysteme gesteuert würden, könne Continental es nicht verhindern, dass Reifen aus anderen regionalen Märkten über Zwischenhändler nach Europa gelangten obwohl sie von ihrer Beschaffenheit her für diesen Markt nicht bestimmt und geeignet seien. Dies könne dann über kurz oder lang zu Beanstandungen führen. Björn Bolze, Leiter Konzern-Kundendienst Reifen, führt hierzu aus: „Beanstandungen bei Grau-Importreifen aus Brasilien, die sich z.B. auf Laufleistung oder Nassgriff beim Einsatz in Europa beziehen, müssen wir ablehnen. Ein Mangel liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Reifen nicht entsprechend der zwischen Continental und ihrem Kunden vertraglich vereinbarten Verwendung eingesetzt werden.“ Aus diesen Gründen bestehe ebenfalls kein weitergehender außervertraglicher Anspruch. Hinzu käme, dass im Rahmen einer Sachmängelhaftung entsprechende Forderungen immer gegen den jeweiligen Vertragspartner zu richten seien. Nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht leiten sich Ansprüche aufgrund von Sachmängelhaftung aus dem Kaufvertrag ab und sind vom Verkäufer und nicht vom Hersteller zu erfüllen. Zudem müssten Reifen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt werden. Jeder Reifen müsse mit dem entsprechenden Prüfzeichen, der sogenannten „E-Nummer“, gekennzeichnet sein. Reifen ohne amtlich vorgeschriebene und zugeteilte Prüfzeichen dürften grundsätzlich weder angeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden. Dieses gelte für Lkw-Reifen in Österreich seit 1986, in der Schweiz seit 1996 und in Deutschland seit 1998. Wer dagegen z.B. in Deutschland verstoße, handle ordnungswidrig. Händler und Halter riskierten ein Bußgeld; daneben drohe ein Punkte-Eintrag im Zentralregister, möglicherweise entfalle auch der Versicherungsschutz für Fahrzeuge an denen sich solche grau-importierte Reifen befinden.
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