Covid-19: Verhaltenstipps für Logistiker

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hat in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Verkehr wichtige Fragen aus den Mitgliedsbetrieben gesammelt und zu einem FAQ zusammengestellt. Der Überblick.

| Bild: Thaut Images / Adobe Stock
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Tobias Schweikl

Die Berufsgenossenschaften BG Verkehr und BG Handel und Warenlogistik haben anlässlich der Coronapandemie branchenbezogene Informationen für Speditions- und Logistikunternehmen herausgegeben, die wir Ihnen hier in gekürzter Form präsentieren. Die vollständige und aktuellste Fassung finden Sie zum Beispiel unter unter https://www.bghw.de/die-bghw/faq/faqs-rund-um-corona. Auf der Webseite finden Sie auch weiterführende Informationen sowie Vorlagen für Aushänge im Betrieb.

Wie sollen die Unternehmen Fahrzeuge reinigen, die von mehreren Fahrenden abwechselnd gefahren werden?

Die Fahrerkabine sollte vor der Übernahme durch einen anderen Fahrer ausgiebig gelüftet werden. Oberflächen sollen gründlich mit fettlösenden Haushaltsreinigern gereinigt werden. Wenn verfügbar, sind mit Reiniger oder Seifenlauge getränkte Einmaltücher ideal, die dann entsorgt werden. Idealerweise werden Textilien, wie Vorhänge und Laken bei 60 Grad Celsius gewaschen.

Alternativ können auch chemische Desinfektionsmittel genutzt werden. Sie versprechen laut Berufsgenossenschaft jedoch keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den erstgenannten Reinigungsmitteln. Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit dem Wirkungsbereich begrenzt viruzid (wirksam gegen behüllte Viren), begrenzt viruzid PLUS oder viruzid anzuwenden.

Eine Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren steht dort zum Download bereit. Abzuraten ist von der Anwendung von reinem Ethanol und Isopropanol als Desinfektionsmittel. Es besteht Feuer- und Explosionsgefahr. Ebenso abzuraten ist vom Einsatz chlorhaltiger Desinfektionsmittel.

Was ist an Lade- und Verladestellen zu beachten?

Verantwortliche sollten in Abstimmung mit den Warenversendern und -empfängern darauf hinwirken, dass Fahrerinnen und Fahrer keinen persönlichen Kontakt zu anderen Personen haben: zum Beispiel zu Fahrerkolleginnen und -kollegen oder Lagerbeschäftigten an Laderampen oder zu Kundinnen und Kunden bei der Übergabe von Frachtpapieren. Organisieren Sie möglichst viele Abläufe kontaktfrei, nutzen Sie beispielsweise Eingangs- und Ausgangskörbe für die Frachtpapiere.

Ein gutes Beispiel: Eine Stückgutkooperation lässt die Empfänger der Sendung auf dem Packstück oder dem Adresslabel unterschreiben. Der Fahrer bzw. die Fahrerin macht dann je ein Foto von dem unterschriebenen Label und von der abgestellten Sendung.

Sorgen Sie zudem dafür, dass dem Fahrpersonal ein Zugang zu sanitären Anlagen gewährt wird. Wenn Unternehmen keinen betriebsfremden Personen Zugang zu eigenen Betriebsräumen gewähren wollen, sollten mindestens fließendes Wasser, Seifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt werden.

Wie sollen sich Fahrende während der Tour versorgen?

Das beste Mittel, die Zahl an Außenkontakten minimal zu halten ist es, Proviant mitzunehmen. Viele Raststätten und Restaurants haben wegen der Coronakrise geschlossen. Das Fahrpersonal sollte sich vor Fahrtantritt informieren, wo es Versorgungsmöglichkeiten und sanitäre Anlagen gibt. Natürlich müssen auch beim Verzehr der Speisen die geltenden Kontaktverbote eingehalten werden.

Bei Problemen an den Autobahn-Rastanlagen, steht den Fernfahrerinnen und Fernfahrern eine kostenfreie „Brummi-Hotline“ bei Tank & Rast zur Verfügung: Tel. 0800 9 555 777 (oder per E-Mail: kundenservice@tank.rast.de)

Was können Fahrerinnen und Fahrer machen, die unterwegs erkranken?

Bereits bei den ersten Anzeichen grippeähnlicher Symptome sollten auch Fahrerinnen und Fahrer auf ihrer Tour einen Arzt bzw. eine Ärztin kontaktieren. Über die europaweite Hotline des Vereins DocStop für Europäer e.V. (Tel.: 00800 03627867) können sie die Rufnummern von Partnerärzten erfragen.

Der Partnerarzt wird zunächst telefonisch kontaktiert. Nach der Schilderung der Symptome wird er oder sie entscheiden, wie es weitergeht. Bei einer möglichen Infektion wird es Hinweise auf Abstrich-Zentren in der Nähe oder auf das Gesundheitsamt geben, das federführend für alle Maßnahmen ist.

Wie sollen die Unternehmen Flurförderzeuge reinigen, die von mehreren Fahrenden abwechselnd gefahren werden?

Bei Gabelstaplern mit Kabine sollte die Fahrerkabine vor der Übernahme des Fahrzeugs durch einen anderen Fahrer ausgiebig gelüftet werden. Für alle Flurförderzeuge, egal ob mit Fahrersitz, Fahrerstand oder Mitgänger-Flurförderzeuge, gilt: Reinigen Sie Oberflächen, d. h. Flächen und Griffe, die Sie berühren, gründlich mit fettlösenden Haushaltsreinigern. Wenn verfügbar, sind zur Anwendung mit Reiniger / Seifenlauge getränkte Einmaltücher ideal, die dann entsorgt werden.

Alternativ können auch chemische Desinfektionsmittel genutzt werden. Sie versprechen laut Berufsgenossenschaft jedoch keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den erstgenannten Reinigungsmitteln. Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit dem Wirkungsbereich begrenzt viruzid (wirksam gegen behüllte Viren), begrenzt viruzid PLUS oder viruzid anzuwenden.

Eine Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren steht dort zum Download bereit. Abzuraten ist von der Anwendung von reinem Ethanol und Isopropanol als Desinfektionsmittel. Es besteht Feuer- und Explosionsgefahr. Ebenso abzuraten ist vom Einsatz chlorhaltiger Desinfektionsmittel.

Was ist beim Staplerverkehr und beim Umgang mit Flurförderzeugen in der Kommissionierung zu beachten?

Sind Gabelstapler mit Fahrerkabine vorhanden, ist das Fahren mit geschlossener Tür empfehlenswert. Prüfen Sie, ob ein Einbahnstraßenverkehr im Lager möglich ist, so wird die Anzahl der Begegnungen währen der Kommissionierung verringert. Auch Regelungen zur maximalen Anzahl von kommissionierenden Beschäftigten pro Regalgang sind wichtig um die Mindestabstände von 1,50 m zwischen den Beschäftigten einzuhalten. Die Zahl ist abhängig von der vorhandenen Fläche zwischen den Regalen (Gangbreite und Ganglänge).

Maximale Anzahl pro Regalgang = Fläche zwischen zwei Regalen [in m2] / 10

Lassen sich Überholvorgänge oder Begegnungsverkehr der Kommissionierer nicht verhindern, sollen sie sich bei der Vorbeifahrt möglichst einander nicht zuwenden. Ist bei der Kommissionierung das Benutzen von Aufzügen notwendig, sorgen Sie dafür, dass Aufzüge nur einzeln benutzt werden.

Ist Atemschutz im Lager erforderlich?

Bei den Schutzmaßnahmen im Lager hat das Abstandhalten erste Priorität. Sollte z.B. eine Störungsbeseitigung in einem automatisierten Lager oder ein Lastentransport nur zu zweit durchführbar sein, ist Abstand halten sicherlich nicht immer umsetzbar. Im Rahmen eines engen Kontaktes kann es zu einer Übertragung von SARS-CoV-2-Viren kommen. In diesen Situationen kann das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS), umgangssprachlich auch OP-Maske genannt, durch die Beschäftigten während dieser Tätigkeiten unter engem Kontakt das Übertragungsrisiko vermindern.

Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass ein MNS oder die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt sitzt (d.h. enganliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden. Es sollte auf jeden Fall mindestens eine Ersatzmaske mitgeführt werden. Beim Auf- und Absetzen der Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht berührt wird und die Maske so zusammengelegt wird, dass keine anderen Oberflächen mit der Innenseite in Kontakt kommen. Durchfeuchtete oder verschmutzte Masken sollten in einem separaten Beutel gesammelt werden, der idealerweise zusammen mit den Masken gewaschen werden kann.

Auf keinen Fall sollte das Tragen eines MNS oder einer Mund-Nasen-Bedeckung dazu führen, dass Abstandsregeln allgemein nicht mehr eingehalten oder Husten- und Niesregeln bzw. die Händehygiene nicht mehr umgesetzt werden.

FFP-2 und FFP-3 Atemschutzmasken sind für Situationen gedacht, in denen in unmittelbarer Nähe an infizierten Patienten gearbeitet wird. Eine vergleichbare Exposition sowohl hinsichtlich der Nähe als auch der Höhe der Exposition wird bei der Zusammenarbeit bei der Störungsbeseitigung zu zweit oder beim gemeinsamen Transport von Lasten nicht angenommen.

Was ist an festen Kommissionier-, Konfektionier- oder Verpackungsarbeitsplätzen zu beachten?

Die Wahrung der erforderlichen Mindestabstände (mind. 1,5 Meter in alle Richtungen) hat Priorität. Prüfen Sie, ob die Besetzung nur jedes zweiten Kommissionierarbeitsplatzes möglich ist. Sollte das nicht möglich sein, prüfen Sie, ob durch geringen Umbauaufwand der Abstand zwischen den einzelnen Kommissionierarbeitsplätzen vergrößert werden kann. Sollte das nicht möglich sein, stellen durchsichtige Trennwände, z.B. aus Plexiglas, grundsätzlich eine Möglichkeit dar, wie Beschäftigte an Kommissionierarbeitsplätzen geschützt werden können.

Durch eine bauliche Abtrennung lässt sich wirksam verhindern, dass der Luftstrom beim Husten oder Sprechen auf den Beschäftigten am benachbarten Arbeitsplatz trifft. Angesichts der vielen unterschiedlichen Fallgestaltungen an den Kommissionierarbeitsplätzen (Arbeit im Stehen oder im Sitzen) müssen aber zunächst individuelle Lösungen gesucht werden.

Durch die Abtrennungen darf es nicht zu zusätzlichen Gefährdungen kommen. Dazu zählt beispielsweise, dass eine ausreichende Stabilität gewährleistet ist und dass spitze Ecken oder scharfe Kanten zu vermeiden sind. Je breiter die Abtrennung ist desto besser. Die Abtrennung sollte nicht bereits durch geringfügige Bewegung der dahinterstehenden Person außer Kraft gesetzt werden.

Tragen von Handschuhen, ist das sinnvoll?

Für den Erreger SARS-CoV-2 wird davon ausgegangen, dass die Übertragung hauptsächlich als Tröpfcheninfektion stattfindet. Die sogenannte Kontakt- oder Schmierinfektion, bei der Erreger nach Kontakt mit kontaminierten Flächen über die Hände in Eintrittspforten wie Mund, Nase, Augen gelangen, spielt dem gegenüber eine untergeordnete Rolle.

Diesem denkbaren Infektionsweg kann durch Beachtung der Händehygiene und ggf. Händedesinfektion entgegengewirkt werden. Handschuhe können ein falsches Sicherheitsgefühl erwecken. Während der Benutzung werden sie genauso kontaminiert, wie eine unbedeckte Hand. Das Tragen von Handschuhen bewirkt daher in Hinblick auf die Weitergabe von Keimen mit den Händen keine Verbesserung.

Sollen dennoch Einweghandschuhe zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise weil weder eine Waschgelegenheit noch Händedesinfektionsmittel genutzt werden können, so sind diese so zu benutzen, dass hiervon nicht die Gefahr einer unbeabsichtigten Keimverschleppung ausgeht. Werden flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen, so bildet sich ein Feuchtigkeitsstau, was wiederum leicht zu Hautproblemen führen kann (z. B. trockene Haut, Juckreiz, Rötung). Die Verwendung von Unterzieh-Baumwollhandschuhen sowie häufige Handschuhwechsel werden empfohlen. Über die Verwendung der Handschuhe sind die Beschäftigten zu unterweisen.

Was ist bei der Organisation der Arbeiten im Lager zu beachten?

Die Wahrung der erforderlichen Mindestabstände (mind. 1,5 Meter in alle Richtungen) hat Priorität. Dies gilt an allen Arbeitsplätzen, bei allen Tätigkeiten und auch in den Pausen.

Führen Sie Schichtsysteme ein, damit im Fall einer Infektion und der Quarantäne der Kollegen nur die Beschäftigten dieser einen Schicht betroffen sind. Trennen Sie die einzelnen Schichten strikt voneinander, insbesondere in den Zeiten des Schichtwechsels, z.B. durch Einbahnstraßenverkehr bei Betreten und Verlassen des Lagers oder durch Leerlaufzeit bzw. Pause zwischen den einzelnen Schichten.

Organisieren Sie, dass sich an der Stechuhr keine Schlangen bilden z.B. durch Schichtsysteme oder gestaffelten Arbeitsbeginn. Sind Warteschlangen nicht vermeidbar, markieren Sie am Boden Wartelinien in mind. 1,5 m Abstand und überprüfen Sie, dass sich die Beschäftigten daran halten.

Was ist bei Sozialräumen und Sanitärräumen zu beachten?

Sorgen Sie auch in den Sozial- und Sanitärräumen für ein Einhalten der Abstandsregeln von mindestens 1,5 m, z. B. durch Begrenzung der Personenzahl und eine vorgegebene Anordnung von Stühlen und Tischen.    Weisen Sie auf die Einhaltung der allgemeinen Hygiene hin, z.B. Nies- und Hustenetikette und das Waschen der Hände vor den Pausen.

    Organisieren Sie die Pausen so, dass sich die jeweiligen Schichten und Teams nicht in den Sozialräumen bzw. Raucherbereichen oder auf dem Weg dorthin begegnen. Die Räume sollen regelmäßig, insbesondere nach jeder Benutzung gründlich durchgelüftet werden. Die benutzten Oberflächen wie Tische, Stuhllehnen und ähnliches in den Sozialräumen wie Teeküchen, Pausenräume oder Kochgelegenheiten sind nach jeder Benutzung zu reinigen. Hierfür sind fettlösende Reinigungsmittel und Tücher bzw. Lappen zur Verfügung zu stellen.

Die hier aufgeführten Maßnahmen sind nicht abschließend und sind je nach Situation vor Ort ggf. durch weitere Maßnahmen zu ergänzen. Quelle: https://www.bghw.de/