Debatte: Wer haftet beim autonomen Fahren?

Verkehrs- und Justizministerium sind sich nach Angaben des Handelsblatts uneinig, was die Haftungsfrage beim autonomen Fahren betrifft. Alexander Dobrindt (CSU) plädiere für eine gesetzliche Neuregelung, Justizminister Heiko Maas (SPD) sehe dafür keine Notwendigkeit.
Noch sind Verkehrs- und Justizministerium sich nicht einig in Bezug auf den rechtlichen Rahmen und die Haftungsfrage beim autonomen Fahren (Foto: Daimler AG).
Noch sind Verkehrs- und Justizministerium sich nicht einig in Bezug auf den rechtlichen Rahmen und die Haftungsfrage beim autonomen Fahren (Foto: Daimler AG).
Anna Barbara Brüggmann

Heise online zufolge gebe es momentan noch keine Einigung über den rechtlichen Rahmen des autonomen Fahrens. Verkehrsminister Dobrindt wolle die Fahrer autonomer Autos von der Haftung befreien. Dies habe er ihm Rahmen der Kabinettsklausur Ende Mai 2016 in Meseberg vorgeschlagen. Als Bedingung sehe er ein sicheres und von den Zulassungsbehörden genehmigtes Fahrsystem. Justizminister Maas sehe hingegen keinen Bedarf, die Haftung neu zu regeln, verweist das Online-Magazin auf einen Bericht des Handelsblatts. Der Justizminister sei für eine Einzelfallentscheidung in Bezug auf die Frage, ob für einen Unfall das Fahrzeug oder der Fahrer verantwortlich gemacht werden müsse.

Am 13. April 2016 hat das Bundeskabinett einen von Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der die Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr regelt. Damit soll Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen werden. Das Übereinkommen wurde dahingehend erweitert, dass die Systeme den technischen Regelungen der UNECE United Nations Economic Commission for Europe) entsprechen und so gestaltet sein müssen, dass sie durch den Fahrer übersteuert beziehungsweise abgeschaltet werden können.