Dekra weist auf neue Gefahrgutvorschriften 2025 hin
Anfang 2025 treten die aktualisierten Gefahrgutvorschriften in Kraft - die neuen Regelungen für die Straße (ADR), Schiene (RID) und die Binnenschifffahrt (ADN) gelten laut Dekra ab dem 1. Januar 2025, allerdings mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.
So erhielten Unternehmen die Möglichkeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Für bestimmte Sachverhalte könnten auch längere Übergangsfristen gelten. Für den Luftverkehr gebe es jedoch in der Regel keine Übergangsfristen.
Unternehmen, die gefährliche Güter im Luftverkehr befördern, müssen die Vorschriften laut den Dekra-Experten ab dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 sofort umsetzen. Dies wirke sich wiederum häufig auf die gesamte Logistikkette aus, denn eine frühere Umsetzung der neuen Vorschriften könnte auch für die anderen Verkehrsträger erforderlich sein, um Einheitlichkeit in der Gefahrgutbeförderung sicherzustellen.
Zu den wichtigsten Änderungen der Gefahrgutvorschriften 2025 gehören der Dekra zufolge:
- Die Einführung neuer UN-Nummern, also der vierstelligen Kennnummern zur Kennzeichnung von Gefahrgütern.
- Neue Vorschriften für den Transport von Lithium- und Natriumbatterien. Aufgrund ihres potenziellen Brandrisikos seien detailliertere Vorgaben zur Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation festgelegt worden.
- Neue Strukturen und Vorschriften für die Beförderung von Elektrofahrzeugen.
Sich frühzeitig um Anpassungen kümmern
Darüber hinaus sollen auch andere Bereiche betroffen seien. So werde es beispielsweise Anpassungen geben, um die Anforderungen der Abfallentsorgung besser mit den Gefahrgutvorschriften zu kombinieren.
Die Dekra rät Unternehmen, frühzeitig zu prüfen, ob sie von Änderungen betroffen sind und Beförderungsprozesse angepasst werden müssen. Nicht immer handle es sich um Verschärfungen, manche Änderungen können auch zu Erleichterungen führen.
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