Der DSLV warnt: Letzte Gelegenheit für Energieaudits

Spätestens bis zum 5. Dezember 2015 müssen Unternehmen ihren Energieverbrauch im Rahmen eines Energieaudits überprüfen lassen.
Alle Unternehmen, die nicht als KMU eingestuft werden, müssen sich bis zum 5. Dezember 2015 einem Energieaudit unterzogen haben. | Foto: Dustin Lyson - Fotolia
Alle Unternehmen, die nicht als KMU eingestuft werden, müssen sich bis zum 5. Dezember 2015 einem Energieaudit unterzogen haben. | Foto: Dustin Lyson - Fotolia
Tobias Schweikl

Der Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) weist darauf hin, dass spätestens zum 5. Dezember 2015 Unternehmen verpflichtet sind, ihren Energieverbrauch erstmals im Rahmen eines Energieaudits nach der europäischen Norm DIN EN 16247-1 überprüfen zu lassen. Anschließend soll alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit erfolgen.
Die Vorschrift basiert auf einer Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht. Die Änderungen sind bereits am 22. April 2015 in Kraft getreten.
Von der Verpflichtung ausgenommen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission.

Die Empfehlung kann hier abgerufen werden.


Verpflichtet sind demnach Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro übersteigt und die über eine höhere Bilanzsumme als 43 Millionen Euro verfügen. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass ausschlaggebend die Mitarbeiteranzahl ist. Sobald der Wert von 250 Mitarbeitern erreicht ist, gilt ein Unternehmen nicht mehr als KMU.
Grundsätzlich müssen bei der Bestimmung dieser Daten gegebenenfalls Werte von beispielsweise Partnerunternehmen hinzugerechnet werden und es kann eine Einzelprüfung notwendig sein. Partnerunternehmen sind Unternehmen, die einen Anteil von 25 Prozent bis einschließlich 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten beziehungsweise an denen Anteile von 25 Prozent bis einschließlich 50 Prozent gehalten werden (gemäß Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).