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Die 18-Punktegrenze gilt ausnahmslos

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Verkehrssünder einem drohenden Führerscheinentzug nicht durch die kurzfristige Teilnahme an einem Aufbauseminar entgehen können.
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Redaktion (allg.)
Die Seminare zur Punktetilgung werden nur für Autofahrer mit 14 Punkten bis 17 Punkten angeboten. Wer mit einem solchen Kontostand erneut ein Verkehrsdelikt begeht, kommt zu spät, auch wenn die neuen Punkte zum Zeitpunkt der Seminaranmeldung noch nicht registriert worden sind. Denn nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht der Zeitpunkt der rechtskräftigen Ahndung ausschlaggebend, sondern der Tatzeitpunkt. Bei dem verhandelten Fall hatten zwei Verkehrssünder versucht, ihren Punktestand durch eine Seminarteilnahme zu reduzieren, um mit den bereits drohenden neuen Punkten die Grenze von 18 Punkten nicht zu überschreiten. Denn wird diese Grenze überschritten, wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass bei 18 Punkten oder mehr der Führerschein wegen fehlender Eignung eingezogen wird. Für eine Tilgung ist es dann zu spät (BVerwG, Az.: 3 C 3.07).
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