Diesel-Skandal: Spediteure verbünden sich gegen Volkswagen

Nach dem Vorbild des Lkw-Kartell-Verfahrens koordiniert der BGL die Ansprüche seiner Mitgliedsbetriebe auf eventuellen Schadenersatz für Einzelfahrzeuge. Darunter könnten auch manche VW Transporter sein.
TDI im Visier: Kein Ende im Diesel-Skandal, jetzt gehen die Logistikverbände gegen den Hersteller vor. Auch Flottenbetreiber mit VW Transportern könnten Schadenersatz einfordern. | Foto: VWN
TDI im Visier: Kein Ende im Diesel-Skandal, jetzt gehen die Logistikverbände gegen den Hersteller vor. Auch Flottenbetreiber mit VW Transportern könnten Schadenersatz einfordern. | Foto: VWN
Redaktion (allg.)

Gemeinsam mit einem Rechtsdienstleister wollen BGL, AMÖ, BWVL und DSLV Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Spitzenverbände des Transport- und Logistikgewerbes bieten ihren Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeitern die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche im Rahmen des Diesel-Skandals gegen VW und andere Pkw-Hersteller geltend zu machen. Das teilt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit. Es seien zahlreiche Unternehmer an den Verband herangetreten mit der Frage, was man tun könne, erklärte BGL-Geschäftsführer Dirk Engelhardt. Der BGL, der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der DSLV – Deutscher Speditions- und Logistikverband haben dafür eine gemeinsame „Verbandslösung im Diesel-Skandal“ erarbeitet. Insgesamt vertreten die vier Bundesverbände circa 12.000 Mitgliedsunternehmen.

"Wenn ich als Unternehmer einen Fehler mache, muss ich dafür geradestehen", erklärte bei einer Pressekonferenz des BGL in Frankfurt stellvertretend der Leiter der Spedition Heinrich Schäfer in Limburg gegenüber der Süddeutschen Zeitung, der selbst einen VW Tiguan mit dem betroffenen 2,0-Liter-TDI-Motor als Dienstwagen fährt. Er wundere sich, dass in den USA Kunden wie selbstverständlich entschädigt würden und fühlt sich von VW im Regen stehengelassen.

Die Verbände arbeiten mit dem Rechtsdienstleister myRight zusammen. Über ihn werden Schadensersatzansprüche gegen betroffene Pkw-Hersteller – allen voran VW – gebündelt. Verfahren könnten so auf Augenhöhe mit den Konzernen geführt werden, heißt es beim BGL. Anspruchsteller gingen dabei kein Prozess- und Kostenrisiko ein, so der Verband weiter. Auslöser für die Initiative seien die immer deutlicher spürbaren Auswirkungen des Diesel-Skandals auf betroffene Mitgliedsunternehmen. Dabei gehe es in erster Linie um den Wertverlust durch abstürzende Wiederverkaufswerte aufgrund drohender Zwangsstillegungen und Fahrverbote. Darunter könnten auch Fahrzeuge der Marke VW Nutzfahrzeuge sein, deren Fahrzeuge mit dem Caddy III Lkw-Zulassung und ältere Amarok-Modelle teilweise betroffen sind. Bei Leasingmodellen, um die es sich großteils handeln dürfte, werden die Restwerte nach Leasingende häufig unter dem erwarteten Durchschnitt liegen.

Ebenso haben die Unternehmensverbände zur Kenntnis genommen, dass die Hersteller der manipulierten Pkw nach wie vor den Betroffenen keinen Schadensersatz auf freiwilliger Basis leisten wollen, heißt es weiter. Betroffene Mitgliedsunternehmen könnten jetzt ihre Ansprüche gegen die Pkw-Hersteller über den Rechtsdienstleister myRight anmelden und danach entweder mit einer Rechtsschutzversicherung ein Einzelverfahren anstrengen oder an einer gemeinsamen Klage teilnehmen. Anmeldeschluss für die gemeinsame Klage für bar finanzierte Einzelfahrzeuge ist dem BGL zufolge der 30.06.2018. Anmeldeschluss für die „Sammelklage“ für Fahrzeuge aus Bank- oder Leasingfinanzierung ist der 31.05.2018. Für Einzelverfahren mit Rechtsschutzversicherung sind Anmeldetermine nach Absprache möglich. (asd/jr)