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DVR: Generelles Tempolimit auf Autobahnen gefordert

Allgemeines Tempolimit würde die Zahl der Verkehrsopfer und zudem die Unfallschwere reduzieren.

Immer im Fluss bleiben: In vielen Städten wie hier vor München, gelten ohnehin Tempolimits. | Foto: Jplenio/Pixabay
Immer im Fluss bleiben: In vielen Städten wie hier vor München, gelten ohnehin Tempolimits. | Foto: Jplenio/Pixabay
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(erschienen bei VISION mobility von Gregor Soller)

Der Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) hat die Einführung eines generellen Tempolimits für alle Kraftfahrzeuge auf Bundesautobahnen gefordert. Die Verkehrssicherheitsorganisation geht davon aus, dass die Zahl der Verkehrsopfer durch diese Maßnahme sinken wird. Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, erklärt dazu:

„Die Strategie des DVR ist die Vision Zero. Demnach ist es unsere Aufgabe, uns für all die Maßnahmen einzusetzen, die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Verletzten verhindern. Dazu zählt auch das generelle Tempolimit auf Bundesautobahnen.“

Die Forderung ist auch Bestandteil eines umfassenden Gesamtpapiers für mehr Sicherheit auf Bundesautobahnen, denn Geschwindigkeit ist entscheidender Faktor für die Unfallschwere. Sie wirkt sich entscheidend auf die Strecke aus, die ein Fahrzeug in der Reaktionszeit im Hinblick auf ein kritisches Ereignis, beispielsweise eine Kollision zurücklegt. Zudem führt eine geringere Geschwindigkeit bei gleicher Reaktionszeit zu einem kürzeren Anhalteweg und zu Unfällen mit weniger dramatischen Folgen.

Der Inhalt des Beschlusses im Überblick:

1. Generelle Tempolimits auf deutschen Bundesautobahnen. Für Pkw ohne Anhänger, Motorräder, Trikes und Quads sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bietet sich ein Tempolimit von 130 km/h an.

2. Verstärkter Einsatz intelligenter Verkehrsbeeinflussung auf Bundesautobahnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Situativ, z.B. bei entsprechender Witterung, Baustellen, Unfällen oder Staugefahr soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst werden können.

3. Möglichkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung anheben zu können.

Der Beschluss ist online zu finden unter: https://www.dvr.de/dvr/beschluesse/2020-generelle-tempolimits-auf-bundesautobahnen.html

und das Gesamtpapier unter: https://www.dvr.de/download/beschluesse/sicherheit-auf-bundesautobahnen-erhoehen_ergaenzendes-papier.pdf

LOGISTRA-Kommentar:

Große Vorteile bringt ein Tempolimit bei Differenzgeschwindigkeiten. Was tun, man mit 130 km/h einen Lkw überholen will und von hinten ein Fahrzeug mit 200 km/h plus heranprescht? Auch für die Lkw-Fahrer wäre das Leben dann deutlich leichter - und der Verkehrsfluss im Zweifel besser. Insofern ist die Forderung des DVR zu begrüßen, zumal auf vielen Autobahnabschnitten ohnehin nicht schneller gefahren werden darf oder kann. In Sachen Verbrauch und CO2-Emissionen hilft es außerdem, wie unzählige Male angeführt und nachgewiesen wurde.

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