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E-Auto-Förderung soll sinken - E-Vans fallen durchs Raster

Wirtschafts- und Finanzministerium haben sich auf eine Neuregelung der Prämie für den Kauf von Elektroautos verständigt. Diese soll ab 2023 abgeschmolzen werden. Fokus auf Privat, PHEV-Föderung fällt weg, Gewerbe außen vor. Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“.

Künftig nicht mehr förderfähig: Gewerblich genutzte E-Vans sollen aus der Förderung fallen, nur eine Ausnahme für Kleingewerbetreibende wird wohl geprüft. | Foto: Fiat
Künftig nicht mehr förderfähig: Gewerblich genutzte E-Vans sollen aus der Förderung fallen, nur eine Ausnahme für Kleingewerbetreibende wird wohl geprüft. | Foto: Fiat
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Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Redaktion (allg.))

Bereits ab 2023 fallen die Plug-in-Hybride komplett aus der Förderung. Bei reinen Stromern soll diese nur noch für Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge gelten und deutlich gesenkt werden. Demnach sinkt die Förderung für E-Autos, die weniger als 40.000 Euro kosten, von 6.000 Euro auf 4.500 Euro. Stromer bis 65.000 Euro sollen noch mit 3.000 Euro gefördert werden, ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro wird es weiter keine Förderungen mehr geben. Außerdem sollen die Die Förderungen soll nur so lange weiterlaufen, bis insgesamt 2,5 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Wichtig für Dienstwagenfahrer: Die Steuervorteile von Elektroautos bei der Dienstwagen-Regelung sollen beibehalten werden. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, solle sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, verlautbart eine Mitteilung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein", erklärte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne).

Mit diesem Kompromiss endet ein Streit zwischen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und den Grünen: Während Lindner die E-Subvention seit Langem ein Dorn im Auge sind und er diese am liebsten abschaffen würde, pochten die Grünen auf den Koalitionsvertrag. Er sieht vor, dass die bisherige Förderung zwar sinkt, aber erst 2025 endgültig ausläuft. Die Ampel-Koalition einigte sich offenbar auf neue Subventionsregeln.

Maßgeblich: Datum des Förderantrags und Fahrzeugzulassung

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt, teilte das Ministerium weiter mit. Bei den genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.

"Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen", befindet das Ministerium.

Kritik von Autoverbänden und ADAC

Kritik kam erwartungsgemäß aus dem Kreis der Automobilverbände. So befürchtet der Verband der Internationalen Hersteller von Kraftfahrzeugen einen gebremsten Hochlauf der E-Mobilität. Die Diskussion über Kaufprämien für Elektrofahrzeuge habe nach dem Dafürhalten von VDIK-Präsident Reinhard Zirpel in den vergangenen Wochen zu schwerer Verunsicherung bei den Herstellern von E-Fahrzeugen und ihren Kunden geführt.

"Es ist zwar erfreulich, dass die Bundesregierung nun zumindest diese Spekulationen beendet. Die massive Kürzung der Förderung der Elektromobilität ist allerdings eine schlechte Nachricht für den Klimaschutz. Der Markt für E-Fahrzeuge wird sich daher in Deutschland möglicherweise in den kommenden Monaten und Jahren weit weniger dynamisch entwickeln, als es notwendig wäre, um die CO2-Emissionen des Verkehrs schnell zu senken. Das gilt umso mehr, als auch die Ladeinfrastruktur bisher keinen Anreiz für einen E-Auto-Kauf bietet. Die Streichung der Förderung von Plug-In-Hybriden steht zudem im Widerspruch zu den Ankündigungen des Koalitionsvertrags", meint Zirpel in anderer Auslegung als das BMWK.

Die Entscheidung möge zum Koalitionsfrieden beitragen, die Unsicherheiten für Käufer und Händler würden aber nicht beseitigt. Dazu wäre eine Wiedereinführung des zweistufigen Antragsverfahrens sehr wichtig gewesen, damit Kunden schon beim Kauf die Förderung reservieren können, monierte Zirpel. Auf Missfallen stößt bei ihm auch die Deckelung der Gesamtfördersumme auf 2,5 Milliarden Euro. Damit werde unterm Strich eine Förderung nach dem Windhundprinzip geschaffen, die das "Gegenteil von Planungssicherheit bedeutet“, wie Zirpel meint.

Dudenhöffer: "Ampel bremst Elektroauto"

Auch Automobilexperte Ferdinand Dudenhöffer vom Center Automotiv Research in Duisburg hält das Risiko für "sehr hoch, dass der Trend zu Elektroautos in Deutschland abknickt". Er rechnet für die nächsten drei bis fünf Jahre mit "deutlichen Preisnachteilen" für Stromer wegen Rohstoffpreisen und Engpässen in der Batterieproduktion und findet gegenüber der Süddeutschen Zeitung: "Die Ampel bremst das Elektroauto". Der ADAC begrüßte die Fortführung der E-Auto-Förderung generell, kritisierte aber die Regelung per Zulassungsdatum.

"Ingesamt wäre es vernünftig, die Förderung zukünftig bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zu bewilligen und nicht erst bei Zulassung des Fahrzeugs", meinte ADAC-Präsident Gerhard Hillebrand laut SZ. 

Bisher wurden 4,6 Milliarden Euro an Kaufprämien für BEV und PHEV-Modelle ausgezahlt, im ersten Halbjahr kamen 271.000 neue Anträge bei der Bafa hinzu. Mit 735.000 reinen Elektroautos in Deutschland ist die Zielquote von 15 Mio. Fahrzeugen bis 2030 noch in weiter Ferne.

Die Eckpunkte im Detail:

Förderung ab dem 1.1.2023:

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.

Förderung ab dem 1.9.2023:

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.

Förderung ab dem 1.1.2024:

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro. • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr. • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

LOGISTRA-Kommentar:

Natürlich können elektrifizierte Fahrzeuge nicht ewig gefördert werden, weshalb ein Abschmelzen der Subventionen hier generell ebenso korrekt ist, wie es das übrigens auch für Diesel- und Dienstwagenprivilegien, Kohle- oder Atomkraft wäre, liebe Marktwirtschaftler von der FDP. Auch die stärkere Akzentuierung preiswerterer und damit in der Tendenz kleinerer und leichterer E-Autos ist völlig in Ordnung. Wer ein Auto über 65.000 Euro kaufen kann, hat staatliche Alimente im Zweifel weniger nötig. Die Streichung für die unseligen PHEVs, eine ohnehin aussterbende, klimatechnisch nie wirklich plausible Gattung, war sowieso überfällig, ihr Umweltbeitrag marginal.

E-Autos sind im Mainstream angekommen, sie sind hochattraktive Produkte jeder Couleur und Größe und wer einmal einen Stromer fuhr, steigt nie mehr auf den Diesel um. Der wird ja mit Euro 7 noch viel teurer, wie generell der Betrieb von Verbrennern in Zeiten der Energiekrise. So schwarz sehen wie "Auto-Papst" Dudenhöffer oder der VDIK muss man für die E-Autos also nicht. 

Allerdings trifft die Neuregelung jetzt in erster Linie die Dienstflotten, die schon ab September 2023 komplett aus der Förderung fallen, deren rasche Umstellung aber einen deutlich größeren Volumeneffekt für den Klimaschutz haben dürfte. Seltsam kompromisslerisch gekonternt wird das von der günstigeren Dienstwagenversteuerung für E-Fahrzeuge, die wohl bleiben soll. 

Wichtig wäre darüber hinaus eine Förderung für Kleingewerbetreibende - und eine gewerbliche Förderung von E-Vans sowieso. Die leichten Nutzfahrzeuge fallen irgendwie durchs Raster, hätten aber durch täglichen Einsatz und hohe Laufleistungen ebenso wie die Dienstwagen einen weit größeren Klimaschutz-Impact als manch dauerparkender Privat-Stromer.

Schwierig ist in Anbetracht der langen und höchst volatilen Lieferzeiten die Koppelung an das Zulassungsdatum, die an der Realität vorbeigeht: Wer bestellt, sollte sich auf die Förderung verlassen können - sonst ist das unter Umständen ein "Wegfall der Geschäftsgrundlage", wie es bei Juristen heißt. Auch die Deckelung ist nicht hilfreich und sollte dringend überdacht werden, erst recht, wenn man sieht, wie viele Milliarden Euro in fossile Dienstwagen gepumpt werden. Acht Milliarden kostet alleine das Diesel-Privileg.

Insgesamt betrachtet, hätte man der E-Mobilität einen größeren Gefallen getan, die Förderung reiner und kleiner BEVs noch etwas großzügiger und ab Bestelldatum beizubehalten, die Deckelung wegzulassen, speziell gewerbliche Fahrzeuge zu fördern - und gleichzeitig, liebe Marktwirtschaftler von der FDP, die fossilen Subventionen für Dienstwagen, Diesel und Verbrenner-Pendelei und gleich noch das elende Kerosin-Privileg abzubauen, einhergehend mit einer klaren CO2-Fokussierung der Kfz-Steuer mit Bonus-Malus-System. Das wäre der "ultimative Elektro-Booster"! Und ebenso generell gesprochen, wären dann mehr Fördergelder für den Ausbau der Ladeinfrastruktur auch nicht verkehrt - Mittel wären ja dann frei. Alles eine Frage des politischen Willens und von "ideologiefreiem" Denken.

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