Elektrofahrzeuge: Bundesrat stimmt Ladesäulenverordnung zu

Am 26. Februar 2016 hat der Bundesrat mit Maßgaben der Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugestimmt. Vorgegeben werden Ladesteckerstandards sowie technische Mindestanforderungen für die Inbetriebnahme öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Bald sollen in Deutschland einheitliche Standards bei Ladesteckern von Elektrofahrzeugen gelten (Foto: Volkswagen AG).
Bald sollen in Deutschland einheitliche Standards bei Ladesteckern von Elektrofahrzeugen gelten (Foto: Volkswagen AG).
Anna Barbara Brüggmann

In Anlehnung an die EU-Richtlinie 2014/94/EU hat der Bundesrat einer Verordnung zur Standardisierung von Ladesäulen bzw. -steckern zugestimnt. Diese besagt, dass an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten ein europäischer Ladestecker-Standard vorgefunden werden soll.
Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass die Inbetriebnahme sowie der Abbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten der Bundesnetzagentur gemeldet werden muss. Auch ein Einhalten der technischen Anforderungen muss regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Bereits bestehende Ladepunkte genießen jedoch Bestandsschutz und bleiben von dieser Regelung unberührt.
„Die Einigung auf einen gemeinsamen Standard bei den Ladesteckern ist ein großer Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität“, erläutert Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Ladesäulenverordnung garantiere laut Machnig einen herstellerübergreifenden Einsatz von Ladesteckerstandards.
Die vom Bundesrat vorgelegten Maßgaben müssen noch formal vom Bundeskabinett angenommen werden, dem BMWI zufolge wird die Verordnung dann voraussichtlich im März 2016 in Kraft treten. Die festgelegten Ladesteckerstandards müssen dann drei Monate nach Inkrafttreten erfüllt werden.