Elektromobilität: Spediteursverband fordert bessere Rahmenbedingungen auch für Lkw

LBS kritisiert neben kleinem Fahrzeugangebot auch mangelhafte Förderung. Elektroantrieb ist zumindest im Verteilerverkehr eine Alternative.
Förderung gefordert: Der bayerische Spediteursverband will, dass Lkw im Verteilerverkehr eine wettbewerbsfähige Alternative werden. Im Bild: Einsatz eines schweizerischen E Force One 18-Tonners bei Meyer. | Foto: Meyer Logistik
Förderung gefordert: Der bayerische Spediteursverband will, dass Lkw im Verteilerverkehr eine wettbewerbsfähige Alternative werden. Im Bild: Einsatz eines schweizerischen E Force One 18-Tonners bei Meyer. | Foto: Meyer Logistik
Johannes Reichel

Der Landesverband Bayerischer Spediteure LBS hat sich für eine Verbesserung der Förderung von Elektromobilität auch im gewerblichen Bereich ausgesprochen. Eine größere Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Segment der LKW über 3,5t scheitere zudem in der Praxis u.a. am mangelnden Fahrzeugangebot. Derzeit geb es nur vereinzelt Fahrzeugmodelle, die in Pilotverfahren erst getestet würden. "Für die vielfältigen Anforderungen in der Speditions- und Logistikbranche ist dies nicht ausreichend", stellt der Verband fest. Deshalb unterstütze der LBS die Bemühungen des Bundes, des Freistaates Bayern und der bayerischen Kommunen Elektromobilität zu fördern. Es seien aber bessere Rahmenbedingungen insbesondere im Nutzfahrzeugbereich erforderlich.

"Unter den jetzigen Voraussetzungen ist allerdings für elektrisch betriebene LKW nur ein enger Einsatzbereich denkbar. Die Fahrzeuge könnten im Verteilerverkehr in der Innenstadt eingesetzt werden oder beispielsweise im Pendelverkehr zwischen Logistikzentrum und Fertigungsstätte", skizzierte der Verband. Die noch zu geringe Reichweite der Fahrzeuge schließe lange Überlandfahrten bzw. den Einsatz im Fernverkehr aus. Zudem sei für einen verlässlichen Einsatz eine flächendeckende Abdeckung mit Ladestationen unumgänglich. Daher muss aus Sicht des LBS das Netz an öffentlichen Ladestationen dringend erweitert und der Bau der Ladeinfrastruktur erleichtert und stärker gefördert werden.

"Dem LBS ist es zudem nicht ersichtlich, warum die im Elektromobilitätsgesetz beschriebenen Bevorrechtigungen nicht für größere Nutzfahrzeuge gelten", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Fahrzeugklassen N2 (mehr als 3,5t zGG) und N3 (mehr als 12t zGG) profitierten nicht von den Vorteilen des Gesetzes. Ausnahmen seien lediglich elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2, wenn diese mit einem Führerschein der Klasse B betrieben werden dürften. Hier müsse der Gesetzgeber dringend nachbessern. Darüber hinaus hält der Verband steuerliche Erleichterungen, zum Beispiel Sonderabschreibungsmöglichkeiten für unumgänglich, um die hohen Anschaffungskosten der E-LKW abzufedern. Daher unterstütze der LBS den Gesetzentwurf des Bundesrates, der eine solche Sonderabschreibung vorsieht. Allerdings solle dieser dahingehend geändert werden, dass Steuererleichterungen auch für größere Nutzfahrzeuge gelten.

„Auch wenn die Bestrebungen zur Verkehrsverlagerung bestmöglich umgesetzt werden, wird der Straßengüterverkehr weiter zu nehmen. Mit Blick auf den Klimawandel ist es von größter Bedeutung, dass alternative Antriebstechnologien gefördert werden und so zumindest im Verteilerverkehr mittelfristig eine wettbewerbsfähige Alternative für herkömmliche LKW darstellen“, urteilte LBS-Geschäftsführerin Edina Brenner: