Emissionen: EU verklagt Deutschland wegen schlechter Luft

Die EU-Kommission macht ihre Drohung wahr und reicht gegen Deutschland und weitere Länder Klage vor dem EuGH ein. Hamburg verhängt derweil erste Fahrverbote für Diesel.
Bald dicht? Die EU-Kommission übt per Klage weiter Druck auf Bundesregierung und Städte aus. Auch nach Veröffentlichung des Leipziger Urteils könnten Fahrverbote konkreter werden. | Foto: GreenZones
Bald dicht? Die EU-Kommission übt per Klage weiter Druck auf Bundesregierung und Städte aus. Auch nach Veröffentlichung des Leipziger Urteils könnten Fahrverbote konkreter werden. | Foto: GreenZones
Johannes Reichel

Die EU-Kommission hat wie seit langem erwartet eine Klage wegen schlechter Luftqualität in den Städten gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt. Außerdem werden Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien verklagt, weil in Städten die vereinbarten Grenzwerte nicht eingehalten werden. Erhält die Kommission Recht, drohen den Ländern massive Bußgelder. Die Luftqualität in Deutschland hatte sich zuletzt zwar langsam gebessert, dennoch wird der verbindliche Wert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft noch immer in 66 Städten nicht eingehalten. Als Ursache werden vor allem Abgase aus Dieselfahrzeugen gesehen. Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen würden nicht ausreichen, so die Argumentation der EU-Kommission, die bereits 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingereicht hatte. Dazu zählen etwa Software-Updates bei Diesel-Modellen. Die aufwändige, aber deutlich wirksamere Nachrüstung mit Hardware, sprich SCR-Katalysatoren, wird bisher vom Verkehrsministerium wie von der Industrie abgelehnt. Nur so seien allerdings Fahrverbote zu vermeiden, wie die Präsidentin des Umweltbundesamts Maria Krautzberger gegenüber der Süddeutschen Zeitung anmerkte. Diese sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts möglich. Nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung, die am Donnerstag laut Spiegel Online an die Kläger verschickt worden sein soll, dürfte sich auch die detaillierte Umsetzung für die Städte konkretisieren.

Die Hansestadt Hamburg hatte bereits zuvor konkrete Schritte in die Wege geleitet und erste Straßen für eine abschnittsweise Sperrung vorbereitet. Eine betrifft grundsätzlich alle Lkw und Pkw, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen, eine weitere gilt nur für Lkw unterhalb der Euro-6-Norm. Allerdings hat die Hansestadt Ausnahmen für Krankenwagen, Müllabfuhr-Lkw sowie den Lieferverkehr zugelassen. Für gewerbliche Fuhrparkbetreiber wird mit der Klage der EU-Kommission die Lage noch unsicherer, weil der Druck auf den Bund und die Kommunen weiter erhöht wird, doch Diesel-Fahrverbote zu verhängen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass es Ausnahmen für Wirtschaftsverkehre geben wird, groß, auch das Leipziger Urteil von Ende Februar hatte hier Spielräume eröffnet und Verhältnismäßigkeit angemahnt.