Erhöhter Elektro-Bonus: Grünes Licht von der EU - keine Differenzierung von Nfz

Potenzielle Kunden für Elektroautos können bald die höhere Prämie in Anspruch nehmen, die rückwirkend zum November gilt. Allerdings wird nicht nach Pkw und Nfz differenziert. Größere E-Vans erhalten damit bestenfalls den reduzierten Fördersatz von 5.000 Euro.

Förderfähig: Leider unterscheidet die Bundesregierung nicht zwischen Pkw und Nutzfahrzeugen, der eVito mit einem Nettopreis von 44.990 Euro fiele damit nur in die zweithöchste Förderkategorie. | Foto: J. Reichel
Förderfähig: Leider unterscheidet die Bundesregierung nicht zwischen Pkw und Nutzfahrzeugen, der eVito mit einem Nettopreis von 44.990 Euro fiele damit nur in die zweithöchste Förderkategorie. | Foto: J. Reichel
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Die potenziellen Käufer von Elektrofahrzeugen können bald mit dem avisierten staatlichen Zuschuss beim Kauf rechnen, der im Zuge des sogenannten Klimapakets vom Kabinett beschlossen worden war. Die EU-Kommission habe die Pläne der Bundesregierung jetzt gebilligt, die höhere Umweltprämie trete demnächst in Kraft, versicherte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) am Dienstag. Vor allem solle die Prämie auch rückwirkend gelten, für Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, die nach dem 4. November zugelassen wurden. Sofern der Listenpreis unter 40.000 Euro liegt, können Interessenten also mit einem um 50 Prozent angehobenen Fördersatz rechnen, über 40.000 Euro Listenpreis steigt der Zuschuss um 25 Prozent. Bei reinen Stromern wären dies also 6.000 und 5.000 Euro bei PHEVs 4.500 respektive 3.750 Euro. Mit den vorgesehenen Mitteln ließen sich 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge fördern, schätzt die Bundesregierung laut Wirtschaftsministerium. Der Bonus soll je zur Hälfte vom Bund und den teilnehmenden Herstellern getragen werden.

Keine Differenzierung für Nutzfahrzeuge

Zwischen privaten Pkw und gewerblichen Nutzfahrzeugen unterscheidet die Regelung allerdings nicht. Vor allem größere Nutzfahrzeuge fielen damit komplett aus der zentralen staatlichen Förderung, da diese meist deutlich teurer sind als 65.000 Euro. Zuletzt hatten Hersteller wie VW und MAN die Preise für ihre 3,5-Tonnen-Kastenwagen massiv gesenkt, wären jetzt also förderfähig, ebenso wie etwa ein Renault Master Z.E. Immerhin kann der Bonus erstmals auch für junge gebrauchte E-Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Keine Erwähnung in den Förderrichtlinien finden sogenannte Retrofits, Elektroumrüstungen von Bestandsfahrzeugen, die ebenfalls meist teurer sind als die Preiskategorien der Richtlinie. Zuständig für die Auszahlung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Auszahlung hatte sich verzögert, weil die Regierung aufgrund interner Differenzen über die inhaltliche Ausgestaltung ihre Pläne nicht bei der EU-Kommission zur Wettbewerbsprüfung eingereicht hatte.

Kritik: "Subvention von Trittbrettfahrern" bei PHEV

Aus Sicht des Bundesverband e-Mobilität BEM bleibe die Neuregelung dennoch Entscheidungen schuldig und verspiele das Potenzial, den CO2-Anteil weiter zu senken.

„Da die Förderung neben den rein batterie-betriebenen eAutos auch für PlugIn-Hybride gilt, können diese Pkw mit ihrem Verbrennungsmotor bis zum 31. Dezember 2025 staatlich subventioniert in den Markt gebracht werden“, erklärte der BEM-Präsident Kurt Sigl und verurteilte diese Geldausschüttung für Trittbrettfahrer.

In der Praxis beobachte man etwa im Bereich der Fuhrparks, dass Plug-In-Modelle steuermindernd erworben würden. Durch den Einbau der zwei Antriebsformen seien Hybrid-Fahrzeuge im konventionellen Betrieb zudem weniger effizient als „normale“ Pkw und emittierten dadurch – je nach Fahrprofil - teils sogar mehr Kohlendioxid als einfache Verbrenner. Der BEM forderte eine Einstellung der Förderung für diese Antriebe. Sie werden vor allem von deutschen Premium-Anbietern als Übergangtechnologie forciert, aber auch Hersteller wie PSA und Volvo setzten derzeit massiv auf PHEV-Modelle.