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Erste Einigung der Kontrahenten

Der ADAC und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. treten nun gemeinsam für eine Verlängerung des Sattelanhängers als Einzelfahrzeug um 1,35 m auf.
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Redaktion (allg.)
Die derzeit für Sattelzüge vorgeschriebene Gesamtlänge von 16,50 m würde damit auf 17,85 m erweitert. Lkw mit Anhänger, sogenannte Gliederzüge, dürfen eine Gesamtlänge von 18,75 m haben. Längere Fahrzeugkombinationen von bis zu 25,25 m, die in einem Feldversuch der Bundesregierung erprobt werden sollen, sind nach Einschätzung sowohl von ADAC als auch BGL aus Sicherheitsgründen nicht für das gesamte Straßenverkehrsnetz geeignet. In einem gemeinsamen Brief an Bundesverkehrsminister Ramsauer und die Verkehrsminister der Bundesländer fordern ADAC-Präsident Peter Meyer und BGL-Präsident Hermann Grewer, den Schwerpunkt des Feldversuchs für Lang-Lkw auf Fragen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs zu legen.
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