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EU gewährt Aufschub in NRW und Sachsen

Die Europäische Kommission verlängert für fünf deutsche Gebiete die Frist zur Umsetzung der EU-Vorschrift, die bestimmte Grenzwerte für die Feinstaubemission vorschreibt.
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Redaktion (allg.)
Betroffen sind fünf so genannte Luftqualitätsgebiete in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Es handelt sich dabei um die Ballungsräume Köln, Aachen, Warstein, Grevenbroich und Leipzig. Diese Gebiete sind nun bis zum 11. Juni 2011 von der verpflichtenden Einhaltung der PM-10-Grenzwerte ausgenommen. Deutschland hatte eine entsprechende Fristverlängerung beantragt. Mittlerweile wurden 22 Entscheidungen über eine Fristverlängerung für PM 10 für 18 Mitgliedstaaten erlassen. Die Kommission entschied, dass in 54 Luftqualitätsgebieten in neun Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für eine Ausnahme erfüllt waren. In diesen Fällen wurde nachgewiesen, dass mithilfe umfassender Luftqualitätspläne die Einhaltung der Grenzwerte bis Ablauf des Verlängerungszeitraums erreicht werden wird. (tbu)
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