EU-Lieferkettengesetz: Buschmann sieht zu große Risiken für Deutschland
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat seinen Widerstand gegen das geplante EU-Lieferkettengesetz verteidigt.
„Hohe Standards bei Lieferketten sind ein gutes und berechtigtes Ziel, das ich teile“, sagte der FDP-Politiker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Das gute Ziel darf aber nicht zu einer Selbststrangulierung unseres Wirtschaftsstandorts führen.“
Eine Regulierung von Lieferketten müsse die menschenrechtliche Situation, aber auch die wirtschaftliche Lage verbessern. Deutschland habe aktiv bis zum Schluss mitverhandelt, um dem näherzukommen.
SPD kritisiert "Blockade"
Arbeitsminister Hubertus Heil hatte angekündigt, dass Deutschland dem geplanten EU-Gesetz nicht zustimmen werde und dafür die FDP verantwortlich gemacht. Der SPD-Politiker sagte, er habe bis zum Schluss Kompromiss- und Lösungsvorschläge gemacht, aber die Freidemokraten seien nicht bereit gewesen, diesen Weg mitzugehen. Er warf dem Koalitionspartner eine „ideologisch motivierte Blockade“ vor. Eine deutsche Enthaltung werde bei den europäischen Partnern auf Unverständnis stoßen.
Buschmann hielt dagegen: „Das vorliegende Ergebnis wird unseren Zielen nicht gerecht.“
Die Risiken für Deutschland und seine mittelständisch geprägte Wirtschaft hätten am Ende überwogen.
Deshalb sei für ihn klar: „Dem Entwurf stimmen wir nicht zu.“
Durch das europäische Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Eine deutsche Enthaltung könnte das gesamte Regelwerk scheitern lassen, weil in Brüssel die dafür notwendige Mehrheit auf der Kippe steht.
Der Entwurf gehe in die falsche Richtung, kritisierte Buschmann. Deutschland brauche dringend mehr wirtschaftliche Dynamik.
„Wir müssen Bürokratie abbauen - statt neue bürokratische Fesseln anzulegen.“
In diesem Punkt hoffe er auf gute Zusammenarbeit mit Heil.
„Ich habe dieser Tage den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in die Ressortabstimmung gegeben“, sagte Buschmann.
Darin schlage er vor, doppelte Berichtspflichten aus dieser Richtlinie und dem deutschen Lieferkettengesetz abzubauen. Da der Arbeitsminister diese Idee ebenfalls erwogen habe, «freue ich mich, wenn er diesen Weg nun mitgeht». Dies wäre - unabhängig vom Abstimmungsverhalten bei der Lieferketten-Richtlinie - ein guter Schritt.
In Deutschland ist bereits ein deutsches Lieferkettengesetz (Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Unternehmen, oder auch: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, (LkSG)) in Kraft, das ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Regelungen vorsieht.
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