EU-Parlament vor Abstimmung: Vaude fordert starkes Lieferkettengesetz

Die Abstimmung im EU-Parlament zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive steht für 1. Juni an und der Allgäuer Outdoorspezialist fordert strengere Standards und keine Verwässerung zuzulassen.

Vaude-Geschäftsführerin Antje von Dewitz begrüßt das geplante EU-Lieferkettengesetz. (Bild: Vaude)
Vaude-Geschäftsführerin Antje von Dewitz begrüßt das geplante EU-Lieferkettengesetz. (Bild: Vaude)
Johannes Reichel
(erschienen bei LOGISTIK HEUTE von Therese Meitinger)

Am 1. Juni 2023 soll das EU-Lieferkettengesetz „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) vom EU-Parlament verabschiedet werden. Vor diesem Hintergrund appellierte der Allgäuer Sportartikelhersteller Vaude nun an die EU-Abgeordneten, für den Gesetzesentwurf abzustimmen und keine Verwässerung zuzulassen. Man begrüße die geplante verpflichtende Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der Europäischen Union, heißt es in einer Pressemitteilung vom 25. Mai.

„Das EU-Lieferkettengesetz kann ein echter Game-Changer werden, weil nun auch ökologische Faktoren berücksichtigt sind und auch mehr Unternehmen als im deutschen Gesetz in die Pflicht genommen werden sollen. Ich sehe vor allem die große Chance, dass nun mehr Akteure gemeinsam aktiv werden und echte Verbesserungen in den Lieferketten voranbringen“, so Vaude-Geschäftsführerin Antje von Dewitz.

Vaude hat sich bereits zuvor öffentlich für Lieferkettengesetze in Deutschland und der Europäischen Union ausgesprochen. Eine fehlende gesetzliche Verankerung von sozialen und ökologischen Mindeststandards unterstütze nicht nur die Ausbeutung von Mensch und Natur; sie schaffe auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die sich bereits  freiwillig für faire und umweltfreundliche Produktionsbedingungen weltweit einsetzten, heißt es vonseiten des Unternehmens.

„Zivilrechtliche Haftung stärkt Umsetzung“

Das EU-Lieferkettengesetz sieht in seinem aktuellen Entwurf eine behördliche Kontrolle einschließlich Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung vor. Das heißt Unternehmen müssen haften, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen und deshalb Menschenrechte verletzt werden oder die Umwelt geschädigt wird. Darin geht der Gesetzesentwurf – wie auch in anderen Aspekten – über die Anforderungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus.

Vaude unterstützt laut der Pressemitteilung den im Entwurf der EU-Kommission vorgesehenen Geltungsbereich, nach dem ab 2026 Großunternehmen (mindestens 500 Beschäftigte und 150 Millionen Euro Mindestumsatz) und ab 2028 Unternehmen aus den sogenannten Risikobranchen mit mindestens 250 Beschäftigten und Mindestumsatz von 40 Millionen Euro verpflichtet werden. Wobei aus Sicht von Vaude das Risikopotenzial eines Unternehmens der sinnvollere Parameter wäre als die Unternehmensgröße: Auch sehr kleine Unternehmen könnten gravierende Auswirkungen auf vulnerable Gruppen oder sensible Naturräume wie Moore haben, argumentiert der Sportartkelhersteller..

Die EU-Kommission sieht vor, dass Unternehmen ihr Geschäftsmodell und ihre Unternehmensstrategie auf die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C gemäß Pariser Klimaschutzabkommen ausrichten müssen. Vaude begrüßt dies ausdrücklich und fordert darüber hinaus, dass Unternehmen aus Risikobranchen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße wissenschaftsbasierte Klimaziele in ihre Strategie integrieren, sowie dass neben Klimaschutz auch der Schutz von Biodiversität und Trinkwasser als unternehmerische Sorgfaltspflichten aufgenommen werden.