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EU vereinfacht Förderprogramme

Die EU-Kommission hat eine Verordnung erlassen, mit der eine Reihe staatlicher Beihilfen automatisch genehmigt wird, so dass die Mitgliedsländer sie nicht mehr vorab in Brüssel anmelden müssen.
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Redaktion (allg.)
Dazu gehören Beihilfen für Fahrzeuge mit höheren Umweltschutznormen, für erneuerbare Energien wie Biosprit sowie für den Umweltschutz in Form von Steuerermäßigungen. Nicht anmeldepflichtig sind auch Risikokapitalbeihilfen, Finanzspritzen für neue kleine Betriebe in Fördergebieten sowie Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen für Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Ihnen können 26 Kategorien von Beihilfen gewährt werden. Erfasst werden auch Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen
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