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Exporte bleiben unberührt

In Israel und Australien treten Änderungen bei den Importbestimmungen in Kraft.
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Redaktion (allg.)
Israel setzt zum 23. Juni 2009 die internationale Verordnung ISPM 15 um und Australien führt zum 1. August 2009 eine Änderung des Formulars zur Verpackungsdeklaration ein. In diesem Zusammenhang berichtet die Inka Paletten GmbH, ein Hersteller von Einwegpaletten, dass Spediteure derzeit in Rundschreiben über eine Änderung der Vorschriften für Sperrholz- und Furnierholz-Packmittel informieren. Der Hersteller weist aber darauf hin, dass Inka-Paletten aus Pressholz hergestellt werden und von diesen Vorschriften nicht betroffen sind. "Die ISPM 15 erfordert keine Behandlung und Kennzeichnung für Pressholz. Eine Herstellererklärung dazu gibt es auf unserer Webseite", erklärt Andreas J. Heinrich, Produktmanager bei der Inka Paletten GmbH.
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