16.11.2018
Johannes Reichel
Die Bundesregierung plant offenbar Ausnahmen von den Diesel-Fahrverboten für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Transporter. Darüber hatten zuerst die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichtet. Diese hatten aus dem Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zur Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zitiert. Ausnahmetatbestände umfassten Nutzfahrzeuge, vor allem solche, deren Nachrüstung mit "Emissionsminderungssystemen" aus öffentlichen Geldern gefördert wurden, berichteten die Zeitungen.
Auch Krankenwagen und Polizeiwagen sollen von Fahrverboten ausgenommen werden. Die Bundesregierung hatte zuletzt das Förderprogramm „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ aufgelegt. Das sieht für Hardware-Nachrüstungen bei leichten Nutzfahrzeugen von 2,8 bis 7,5 Tonnen eine Übernahme von bis zu 80 Prozent der Kosten vor. Die Details und technische Umsetzung aber noch unklar sind. Der Gesetzentwurf will auch "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" Fahrzeuge mit Stickstoffdioxidemission von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer im Realbetrieb von Fahrverboten ausnehmen. Laut Entwurf bezieht sich dies auf Euro-4, Euro-5 und Euro-6-Fahrzeuge.
Automatisierte Kontrollen per KBA-Halterabgleich
Unterdessen wurde bekannt, dass die Bundesregierung zur Überwachung des Fahrverbots für bestimmte Diesel-Modelle auch automatisierte Massenkontrollen durchführen will. Wie der Spezialdient Heise Online berichtet, soll auf Basis eines bereits am 7. November verabschiedeten Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrsordnung die Kennzeichendaten einfahrender Autos mit der Datenbank des Kraftfahrtbundesamts abgeglichen werden. Laut Entwurf soll es den Behörden erlaubt sein, "im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten, auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden sowie auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen" zu können.
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Das betrifft auch eine bildmäßige Erfassung des Fahrers, weil dieser persönlich verkehrsrechtlich haftet. Kritik an den Plänen kam von Verbraucherschützern und Datenschutzexperten. Der GRÜNEN-Politiker Konstantin von Notz warf Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) laut Heise Online vor, eine vollautomatisierte Überwachungsinfrastruktur errichten zu wollen nur für mögliche Verkehrsverstöße. Das sei unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich.
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