Fahrverbote: Stuttgart sperrt ältere Diesel aus

Ausnahmen für Gewerbe und Lieferanten: Ab Januar 2019 verhängt die baden-württembergische Landeshauptstadt als erste Kommune in Deutschland ein generelles Fahrverbot für Diesel bis inklusive Euro 4-Norm.
Dicke Luft: Wegen des anhaltend schlechten Luftqualität in Stuttgart muss das Land jetzt erste Fahrverbote für Diesel erlassen. | Foto: DUH/Martin Horbanski
Dicke Luft: Wegen des anhaltend schlechten Luftqualität in Stuttgart muss das Land jetzt erste Fahrverbote für Diesel erlassen. | Foto: DUH/Martin Horbanski
Johannes Reichel

Die Baden-Württembergische Landeshauptstadt Stuttgart hat die Einführung eines generellen Fahrverbotes für Diesel-Fahrzeuge der Euro 4-Norm und älter ab 1. Januar 2019 angekündigt. Davon sind im Großraum Stuttgart etwa 188.000 Fahrzeuge betroffen, ein Drittel aller zugelassenen Selbstzünder. Vom Fahrverbot ausgenommen bleiben vorerst Diesel-Wagen der Euro-5-Norm. Für diese sollen ab 2020 Verbote eingeführt werden, falls alle zuvor ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten, um die Luftqualität auf das Grenzwert-Niveau der EU zu bringen. Dazu zählen etwa der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, elektrisch angetriebenen Busse sowie Lkw und Flottenautos, die gefördert werden sollen. Auch Filterwände sowie ein spezieller Asphalt und Farbanstrich an städtischen Immobilien sollen helfen. Gesamt steht eine Summe von 400 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Hamburg ist Stuttgart die zweite Stadt, die Diesel aussperrt. Allerdings gilt das Verbot erstmals für ein komplettes Stadtgebiet, nicht nur für einzelne Straßen. "Leider war es nicht möglich, Fahrbeschränkungen zu verhindern", kommentierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einer Pressekonferenz.

Allerdings hat das Land Ausnahmen für Gewerbetreibende und Lieferdienste vorgesehen. Zudem soll es eine Übergangsphase für die City-Bewohner bis April geben. Das Handwerk solle sich verpflichten, seine Flotten zu erneuern, und darf so vorerst weiter einfahren. Die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmen für Handwerker steht noch aus. Um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, gibt es auch beim Lieferverkehr wohl dauerhafte Ausnahmen von Fahrverboten. Sicher einfahrberechtigt bleiben unter anderem Fahrten zur Versorgung des Lebensmitteleinzelhandels, der Apotheken, Altenheime und Krankenhäuser.

Fraglich ist, ob die ergriffenen Maßnahmen dem Verwaltungsgericht Stuttgart ausreichen, ein Zwangsgeld gegen das Land wird wahrscheinlich. Mit Berufung auf ein höherinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom Februar formulierte der Stuttgarter Richter laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, die Feststellungen des Gerichts seien so unmissverständlich und deutlich, dass für die geplanten Einschränkungen des Fahrverbots "offensichtlich kein Raum" sei.