Gelangensbestätigung: TNT Innight unterstützt Kunden

Mit Beginn des 4. Quartals 2013 tritt für Lieferungen zwischen zwei EU-Mitgliedsstaaten eine neue Dokumentationspflicht in Kraft.
Tobias Schweikl
Um weiterhin von der Steuerfreiheit innerhalb der EU zu profitieren, müssen Versender ab dem 4. Quartal 2013 den deutschen Finanzbehörden ergänzend zum üblichen Rechnungsdoppel nachweisen, dass die innergemeinschaftlichen Sendungen auch ihren Bestimmungsort erreicht haben. Diese so genannte „Gelangensbestätigung“ ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen zu können. Um seine Kunden bei dem Nachweis für die Gelangensbestätigung zu unterstützen, bietet der KEP-Dienstleister TNT Innight einen neuen Service an: Kunden erhalten für alle Sendungen, die innerhalb der EU versendet wurden, auf Wunsch Track&Trace-Protokolle auf Wochen- oder Monatsbasis. Erstellt werden diese auf Grundlage der lückenlosen Sendungsverfolgung aller nationalen und internationalen Sendungen. Zusätzlich zum üblichen Rechnungsdoppel, der schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung, soll das Track&Trace-Protokoll inklusive der jeweiligen Transporthistorie für den Nachweis ausreichend sein.