Haftung bei abgestelltem Lkw

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung eines auf einer Autobahn abgestellten Lkw einstandspflichtig ist.
Redaktion (allg.)
Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer seinen Lkw auf dem rechten Seitenstreifen der Autobahn abgestellt, um als Fußgänger vom Mittelstreifen aus verlorene Fahrzeugladepapiere aufzusammeln. Er veranlasste dadurch eine Ausweichreaktion eines Pkw-Fahrers, die zur Kollision mit einem anderen Pkw führte, der wegen des rechts stehenden Lkws den Fahrstreifen gewechselt hat. Die Haftpflichtversicherung des Lkw ist für den entstandenen Schaden einstandspflichtig. Der Unfall ist demnach bei einem derartigen Hergang noch dem Gebrauch und auch dem Betrieb des Lkw zuzurechnen, wie es die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) fordern. Urteil des OLG Hamm vom 24.11.2008