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Halber Monat Fahrverbot geht nicht

Spricht ein Gericht einem Fahrer wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot aus, muss der Betroffene mindestens einen Monat lang vom Steuer eines Fahrzeugs verbannt werden.
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Redaktion (allg.)
Ein Fahrverbot von einem halben Monat ist dagegen sachlich-rechtlich fehlerhaft und damit hinfällig. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf hingewiesen (Az. IV-3 RBs 210/10). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war der betroffene Fahrer außerhalb einer Ortschaft 45 Stundenkilometer zu schnell unterwegs. Er wurde deshalb zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Außerdem verhängte das zuständige Amtsgericht Wuppertal ein halbmonatiges Fahrverbot. „Laut Straßenverkehrsgesetz kann bei fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von Deutschen Anwaltshotline. Eine Bemessung nach Wochen oder Tagen kommt nur innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens in Betracht. (tbu)
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