Im Ausland verhängte Strafen melden

Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten werden europaweit unterschiedlich hart bestraft. Nun wird ermittelt, wie es um diese Strafen im Detail bestellt ist.
Tobias Schweikl

Berufskraftfahrer tragen nicht nur gegenüber Arbeitgebern und Kunden Verantwortung, sondern auch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Sollte ein Fahrer übermüdet arbeiten, geht er ein hohes Risiko ein. Um dieses Unfallrisiko zu minimieren, hat Deutschland vor Jahren die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten bestimmt.
Diese Regelung ist von der Europäischen Union europaweit vereinheitlicht. Unterschiede gibt es jedoch bei den Sanktionen für Verstöße. Hier hat jedes Land seine eigenen Maßnahmen festgelegt. Da sich von Fernfahrern die Beschwerden über unverhältnismäßig hohe Strafen in anderen Ländern häufen, möchte Euro Contrôle Route – ein europaweiter Zusammenschluss von Kontrollbehörden – herausfinden, wie sich die Ordnungshüter in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten verhalten. Daher wurde beschlossen, dass die entsprechenden Daten nun gesammelt und später ausgewertet werden. Grund für die Sammelaktion: in Brüssel ist tatsächlich nicht bekannt, wie die Umsetzung in den einzelnen Ländern erfolgt ist.
Die Erhebung der Daten findet auf nationaler Ebene statt. Kraftfahrer aus Deutschland haben sich an den Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) zu wenden. Dieser hat eine Online-Beschwerdestelle eingerichtet. Betroffene Kraftfahrer können dort die Details der gegen sie verhängten Sanktionen eintragen. Der BGL hat allerdings klar gestellt, dass ausschließlich Daten gesammelt werden. Eine Vertretung einzelner Kraftfahrer findet nicht statt, es werden keine Untersuchungen eingeleitet. Mehr zum Thema lesen Sie in diesem Blog.