Infoflyer über Rechte und Pflichten an der Rampe soll Abläufe beschleunigen

Die Logistikverbände BGL, BWVL und DSLV haben gemeinsam einen Flyer herausgegeben, mit dem sie über die rechtliche Situation bei der Anlieferung von Waren an den Handelsrampen informieren.

Dringender Handlungsbedarf: Die großen Logistikverbände wollen mit einem Infoflyer zur Beschleunigung der Abläufe beitragen. | Foto: Pixabay
Dringender Handlungsbedarf: Die großen Logistikverbände wollen mit einem Infoflyer zur Beschleunigung der Abläufe beitragen. | Foto: Pixabay
Anna Maria Schmid

An den Warenlagerrampen des Handels besteht aus Sicht der Logistikverbände dringender organisatorischer Handlungsbedarf. Deshalb haben der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) ein Infoblatt herausgegeben, das für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Erstmals vorgestellt wurde es im Rahmen des Arbeitskreise Laderampe im Bundesverkehrsministerium (BMVI) am 15. Januar, wie die Verbände jetzt mitteilen.

Rechtslage: Fahrer nicht zum Entladen verpflichtet

Fehlende vertragliche Beziehungen zwischen Frachtführer und Warenempfänger seien eine Ursache für Schnittstellenprobleme. Dies habe bereits ein im Jahr 2013 in Auftrag gegebenes Gutachten mit dem Titel „Schnittstelle Rampe – Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten“ ergeben. Daran habe sich bis heute nichts geändert, so die Verbände. Zu häufig würden die Fahrer zur Entladung der Fracht herangezogen. Dafür bestehe keine rechtliche Verpflichtung. Vertraglich nicht vereinbarte und zeitintensive Arbeiten, etwa das Abpacken von Mischpaletten oder das Entfernen von Verpackungsmaterialien verzögerten die Warenanlieferung.

Der Flyer der Verbände informiert, welche Rechte und Pflichten sich bei fehlenden Vertragsabsprachen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch und aus den ADSp 2017 für Warenempfänger und Fahrpersonal ergeben. Auch das Berufsbild des Fahrers könne aufgewertet werden, wenn diese nicht mehr als Entladehelfer missbraucht würden, heißt es in der Mitteilung der Verbände.