Kein Fahrverbot möglich
17.02.2010
Redaktion (allg.)
Denn gesetzlich ist jedem Beschuldigten ein Anspruch auf rechtliches Gehör zugesichert, so dass er seine Sicht der Sachlage darlegen kann. Bei einem schriftlichen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens oder Raserei muss deshalb auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden. Findet sich keine entsprechende Belehrung, kann dies laut dem Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de zur Aufhebung der Bußgeldentscheidung führen. (swe)
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