Kein Mehraufwand bei Batterieentsorgung

Der Batteriehersteller Johnson Controls (Marke: Varta) hat das neue Batteriegesetz (BattG), das am 1. Dezember 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, bereits umgesetzt und entlaste so die Werkstätten.
Redaktion (allg.)
Das neue BattG der Europäischen Union regelt den Verkauf, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien neu und schreibt Registrierungs-, Rücknahme- sowie Kennzeichnungspflichten vor. Ein zentraler Punkt dabei ist ein Melderegister, in das sich alle Batterie-Hersteller und Vertriebsunternehmen eintragen müssen. „Wir haben uns mit allen Marken bereits im zentralen Melderegister des Umweltbundesamtes angemeldet. Das heißt: Wer unsere Batterien verkauft und vertreibt, braucht sich selbst nicht zu registrieren. Das erleichtert vieles", erklärt Ulrich Katz, Country Manager für Deutschland und Österreich bei Johnson Controls. Außerdem sind alle Batterien von Johnson Controls vorschriftsmäßig gekennzeichnet und können somit uneingeschränkt in Deutschland verkauft und eingebaut werden. Das Gesetz sieht weitere Regeln vor. „Der Handel und die Werkstätten sind verpflichtet, ihre Kunden ausreichend über den sachgerechten Umgang mit Altbatterien zu informieren. Dafür stellt Johnson Controls eine Reihe von Informationsmaterialien zur Verfügung. Sie sind ab Ende Februar erhältlich", so Ulrich Katz. (tpi)