Kostenlose Informationsveranstaltung

Mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (kurz: BKrFQG) kommen im Gütertransport ab 2009 wichtige Änderungen auf die Transportbranche zu.
Redaktion (allg.)
Was genau dahinter steckt, welche Voraussetzungen der einzelne Fahrer und die Transportunternehmen ab dem Stichtag 10. September 2008 für Personenbeförderung, beziehungsweise 10. September 2009 für Gütertransport, erfüllen müssen, erklären die Fortbildungsexperten der Tüv Süd Akademie in kostenlosen Veranstaltungen einer bundesweiten Roadshow ab Mitte April. Martin Maul, Produktmanager Verkehr & Logistik der Tüv Süd Akademie weiß: „Viele Verantwortliche in den Transportbranchen sind sich des gesamten Ausmaßes des neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes noch nicht bewusst. Das Gesetz verlangt Schulungen für ausnahmslos jeden gewerbsmäßigen Fahrer der ein Fahrzeug ab 3,5 Tonnen im Güterverkehr bzw. ein Fahrzeug zur Personenbeförderung von acht Personen aufwärts führt.“ Dies entspricht den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE sowie D1, D1E, D und DE. Alle Fahrerinnen und Fahrer fristgerecht schulen zu lassen, stellt Unternehmen vor hohe zeitliche Belastungen. So hat ein Unternehmen, welches nach dem BKrFQG zehn Fahrer weiterbilden lassen muss, hierdurch Ausfallzeiten von insgesamt 50 Manntagen. „Ich kann daher jedem Verantwortlichen nur empfehlen sich möglichst frühzeitig beraten und am besten ein individuell zugeschnittenes Schulungskonzept erstellen zu lassen“, ergänzt Maul. Die Tüv Süd Akademie bietet im ersten Halbjahr 2008 die Möglichkeit, sich im Rahmen von kostenlosen Abendveranstaltungen über sämtliche Aspekte des BKrFQG zu informieren. Die Veranstaltung ist in über 20 Städten in Deutschland unterwegs. Alle Termine, und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessenten unter www.tuev-sued.de/eubkf.